Kantone sollen eine einmalige Steueramnestie durchführen und dabei Ermässigungen bei den Nachsteuern gewähren dürfen. Der Nationalrat hat eine Motion seiner Wirtschaftskommission mit dieser Forderung angenommen – gegen den Widerstand des Bundesrates.
Die Kommission entschied sich für die Motion, nachdem zwei parlamentarische Initiativen zur Regularisierung von Schwarzgeld zurückgezogen worden waren. Hintergrund des Anliegens ist ein Bundesgerichtsentscheid zu einer Steueramnestie im Kanton Tessin. Seither können die Kantone keine Steueramnestien mehr gewähren.
Das soll sich nun ändern. Amnestien ermöglichten eine Erhöhung der Steuereinnahmen, argumentierte Martin Landolt (BDP/GL) im Namen der Kommission. Auch seien sie im Hinblick auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) gerechtfertigt.
Linke und Bundesrat waren dagegen
Dies überzeugte auch den Nationalrat. Die Kantone sollen selber entscheiden können, ob sie eine Steueramnestie gewähren. Der Rat stimmte am Donnerstag mit 105 zu 79 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Motion zu. Diese geht nun an den Ständerat. Sagt auch die kleine Kammer Ja, muss der Bundesrat einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
Die Ratslinke warnte vergeblich, solche Massnahmen höhlten die Steuermoral aus und seien geradezu eine Einladung zur Steuerhinterziehung. «Die ehrlichen Steuerzahler sind die dummen», sagte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU).
Eine Gesetzesrevision würde zudem nichts daran ändern, dass eine Steueramnestie die einschlägigen Verfassungsgrundsätze verletze, sagte sie mit Verweis auf das Bundesgerichtsurteil. Dabei gehe es um die Grundsätze der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Einmalige Straffreiheit gibt es schon
Der Bundesrat lehnt die Motion ebenfalls ab. Er sieht keinen Handlungsbedarf. Seit 2010 bestehe bei den direkten Steuern auf Bundes- und Kantonsebene die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Danach können Steuerpflichtige einmal im Leben ihre bisher nicht deklarierten Einkommen und Vermögen offenlegen, ohne bestraft zu werden.
Laut Maurer wurde diese Regelung in den vergangenen Jahren rege in Anspruch genommen. Gemäss den Meldungen der Kantonen haben sich seit 2010 bis im Frühjahr 2016 rund 22'000 Personen selbst angezeigt und dabei Vermögen von rund 24,7 Milliarden Franken offengelegt.
Maurer kritisiert möglichen Verfassungsbruch
Maurer sieht auch die Gefahr, dass eine allfällige Gesetzesänderung verfassungswidrig sei. Föderale Lösungen dürften nicht zu einer Ungleichbehandlung von Bürgern führen, mahnte der Finanzminister.
Das Thema hatte bereits vergangenes Jahr im Parlament für Diskussionen gesorgt. Der Nationalrat nahm bei der Beratung der AIA-Vorlage einen Antrag für eine Steueramnestie an, die während zweier Jahre gelten sollte.
Nachsteuern hätten nur für fünf Jahre bezahlt werden müssen statt für zehn Jahre wie im geltenden Recht. Damit wollte der Nationalrat Steuerhinterziehern einen grösseren Anreiz bieten, ihre Schwarzgelder zu deklarieren. Im Ständerat war das jedoch chancenlos. Die Mehrheit befand, eine solche Amnestie wäre ein Affront gegenüber allen ehrlichen Steuerzahlenden. (SDA)
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