Keine Rassendiskriminierung
Bezirksgericht spricht Ulrich Schlüer frei

Das Bezirksgericht Andelfingen ZH hat heute den ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.
Publiziert: 02.02.2015 um 19:35 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 20:53 Uhr
Wurde freigesprochen: Ulrich Schlüer.
Foto: Keystone

Ein im Juli 2012 publizierter Artikel Ulrich Schlüers im Internet-Bulletin des Vereins sifa (Sicherheit für alle) hatte ein Strafverfahren gegen ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrat ausgelöst. Darin berichtete der Schlüer über eine heftige Schlägerei vor der Asylunterkunft in seiner Wohngemeinde Flaach ZH.

In dem Text bezeichnete er die rund zehn Beteiligten als «Abschaum» und «elendes Schlägerpack». Solche Leute, offenbar asylsuchende Palästinenser, hätten keinen Platz in der Schweiz. Umso weniger, als sie in ihrer Heimat nicht verfolgt seien. Sie hätten also gar keinen Anspruch auf Asyl.

Heute Abend nun sprach das Bezirkgericht Andelfingen ZH Schlüer vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei: Schlüer habe in seinem umstrittenen Text im Internet nicht eine ganze Volksgruppe verunglimpft, sondern seine Äusserungen auf eine konkrete Schlägergruppe bezogen.

«Ein Grenzbereich»

Das Verfahren habe sich in einem Grenzbereich zwischen wichtigen Grundrechten bewegt, sagte der Einzelrichter in der mündlichen Urteilsbegründung: einerseits das Recht auf freie Meinungsäusserung und anderseits das Recht aller Menschen auf Wahrung ihrer Würde. Da gelte es, abzuwägen.

Ziel sei offensichtlich nicht gewesen, die Volksgruppe der Palästinenser in ein schlechtes Licht zu stellen, sondern Ausdruck einer Emotionalität. Es habe sich rein zufällig um Palästinenser gehandelt. Die Äusserungen erfüllten den Straftatbestand der Rassendiskriminierung nicht.

Schlüers «ausserordentlich harte» Wortwahl habe allerdings nicht überraschend zur Anzeige geführt. Damit habe der Autor rechnen müssen. Hier gelte das Prinzip «wie man in den Wald hineinrufe, so töne es heraus». Die Grenze zum Strafbaren sei aber nicht überschritten worden.

Staatsanwalt forderte Busse

Der Staatsanwalt warf Schlüer hingegen vor, er habe mit seinen Äusserungen verallgemeinernd die ganze Volksgruppe der Palästinenser verunglimpft und herabgesetzt. Er beantragte eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung und eine bedingte Geldstrafe von 28 Tagen zu 100 Franken sowie eine Busse von 500 Franken.

In seinem Plädoyer führte der Staatsanwalt aus, für die groben Ausdrücke habe es keinen Anlass gegeben. In seiner «undifferenzierten Botschaft» habe Schlüer unter anderem verlangt, Palästinenser seien per se nicht aufzunehmen.

Der Rechtsvertreter des Privatklägers hatte vergeblich für seinen Mandanten Prozessentschädigung und Genugtuung von insgesamt rund 11'000 Franken gefordert. Schlüer hetze seit Jahren gegen Ausländer. Er habe seine Worte - eine «Kaskade an Beschimpfungen» - in jenem Beitrag mit Bedacht gewählt, sei er doch ein gebildeter und sprachlich versierter Mann.

«Kein Rassist»

In der Befragung durch den Einzelrichter wies Schlüer den Vorwurf der Rassendiskriminierung entschieden zurück. Er habe über gewalttätige, brutale Schläger geschrieben. Seine Bezeichnungen hätten sich einzig auf diese Leute bezogen. Sein Bericht habe bloss die Wahrheit beschrieben, und dies müsse erlaubt sein.

Der Verteidiger plädierte denn auch auf Freispruch. Schlüer habe nichts anderes getan als «aufgeklärt über eine Verletzung des öffentlichen Friedens». Er habe nicht die palästinensische Ethnie generell kritisiert, sondern «ein paar Brutalos».

Er sei mit Sicherheit kein Rassist, sagte Schlüer. Gleich zu Beginn der Hauptverhandlung führte er wortreich aus, wie er sich in den 40 Jahren seiner verschiedenen Amtstätigkeiten häufig und intensiv mit Ausländern befasst habe. Dabei habe es immer wieder erhebliche Probleme gegeben. Er habe sich stets um Lösungen bemüht. «Es ging nie um Rassen, sondern immer um Probleme».

Er habe sich stets im legalen Rahmen bewegt. Aber es sei klar, was Staatsanwalt und Privatkläger anstrebten, sagte der 70-Jährige in seinem Schlusswort: «Die Gesinnung des Schlüer soll keinen Platz haben». n (bau/SDA)

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
Jetzt im Blick Live Quiz abräumen

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?