Lässt man seine Kinder gegen Krankheiten wie etwa Masern impfen? Eine Schweizer Kindertagesstätte akzeptiert in dieser Frage nur noch eine Antwort. Als erste ihrer Art hat sie einen Impf-Zwang eingeführt.
«Wir verlangen als Minimum eine Impfung gegen Masern und Keuchhusten», steht im Elternhandbuch der Bubble-Bees-Kitas. Damit reagiere man auf die gestiegene Anzahl von Anfragen durch Impfgegner, sagt Geschäftsführerin Nathalie Rehak gegenüber der «SonntagsZeitung».
Bei allen Bewerbern werde nun der Impfausweis der Kinder geprüft. «Fehlt der nötige Schutz, dann arrangieren wir ein Gespräch zwischen den Eltern und unserer Kinderärztin», so Rehak. Auf diese Weise seien schon einige Skeptiker überzeugt worden.
Nicht immer lassen sich Eltern aber zur Impfung des Nachwuchses überreden. «Es gab aber auch schon mehrere Personen, die sich konsequent weigerten», bestätigt Rehak gegenüber der Zeitung. «Diese mussten wir ablehnen.»
Impf-Zwang ist bei privaten Kitas legal
Insgesamt acht Kitas werden unter dem Namen Bubble Bees betrieben, die meisten davon in Zürich. Für sie alle gilt: Sowohl die Kinder wie auch die Angestellten müssen die entsprechenden Impfungen vorweisen können. Für die Kleinen gilt die Pflicht spätestens ab zwölf Monaten.
Verboten ist der Zwang zum Impfen gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht. Daniel Koch, Leiter der Abteilung für übertragbare Krankheiten, sagt in der «SonntagsZeitung»: «Im Gegensatz zu Kindergärten und Schulen sind die allermeisten Kitas Privatinstitutionen.» Als solche hätten sie keine Aufnahmepflicht und könnten daher selber Vorgaben machen. Der Verband Kinderbetreuung Schweiz (Kibesuisse) geht daher auch davon aus, dass in Zukunft noch mehr Anbieter einen Impf-Zwang einführen werden.
Gemäss Statistik des BAG sind Krankheiten wie Masern wieder auf dem Vormarsch. 2019 wurden bereits 200 neue Fälle registriert – viermal so viele wie im ganzen letzten Jahr. (cat)