Mit der Individualbesteuerung soll die sogenannte «Heiratsstrafe», die ungleiche Behandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren, abgeschafft werden. Mit dem Systemwechsel würden aber neue Ungleichbehandlungen entstehen, kritisiert die Aargauer Regierung.
Massiver Anstieg an Steuerdossiers
Für die Steuerpflichtigen wäre die tiefgreifende Reform zudem mit grossem Aufwand verbunden, heisst es in der Mitteilung. Der Kanton sähe sich ebenfalls mit «erheblichen Herausforderungen» konfrontiert. Die Zahl der Steuerdossiers, die er prüfen müsste, würde um 140'000 steigen - rund 30 Prozent mehr als heute.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Ziele der Reform auch mit einfacheren Mitteln hätten erreicht werden können, wie er in seiner Botschaft an den Grossen Rat schreibt. So liesse sich die Heiratsstrafe durch ein Splittingverfahren, das eine Mehrheit der Kantone und auch der Aargau bereits kenne, oder durch eine Korrektur der Tarife schnell beseitigen.
Ähnliche Bestrebungen in anderen Kantonen
«Es ist nicht nachvollziehbar, dass nun alle Kantone aufgrund der Versäumnisse auf Bundesebene all ihre einzelnen Steuersysteme komplett umstellen müssen.» Der Grosse Rat soll deshalb an seiner Sitzung vom 23. September darüber entscheiden, ob der Aargau das Kantonsreferendum ergreift.
Er wäre nicht der einzige. In mindestens elf weiteren Kantonen laufen ähnliche Bestrebungen. Das Kantonsreferendum kommt zustande, wenn es von mindestens acht Kantonen ergriffen wird. In diesem Falle kommt es zu einer Volksabstimmung über die Individualbesteuerung.