Kantonsrat LU
Luzerner Kantonsrat hält an Gottesbezug fest

Der bisherige Gottesbezug in der Präambel der Luzerner Kantonsverfassung bleibt. Der Kantonsrat hat zwei Motionen, welche den Gottesbezug abschaffen oder diesen relativeren wollten, am Montag abgelehnt.
Publiziert: 30.10.2023 um 18:16 Uhr
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Blick auf die Stadt Luzern. Seit 2007 nimmt die Kantonsverfassung auf Gott Bezug. Daran wird vorderhand nicht gerüttelt. (Archivaufnahme)
Foto: URS FLUEELER

Eine Verfassungsänderung allein wegen der Präambel wäre unverhältnismässig, befand die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats.

Gemäss dem Wortlaut der aktuellen Präambel haben sich «die Luzernerinnen und Luzerner in Verantwortung vor Gott, gegenüber den Mitmenschen und der Natur» die Verfassung gegeben. Samuel Zbinden (Grüne) und Jörg Meyer (SP) halten diesen Gottesbezug, den die Luzerner Verfassung erst seit 2007 kennt, für nicht mehr zeitgemäss.

Zbinden verlangte eine Präambel, die auf einen Gottesbezug verzichtet. Er unterlag im Kantonsrat mit 92 zu 7 Stimmen.

Meyer schlug eine Präambel vor, welche die Luzernerinnen und Luzerner anspricht, «die an Gott glauben oder ihre Werte aus anderen Quellen schöpfen». Dieser Vorschlag wurde vom Kantonsrat mit 76 zu 24 Stimmen abgelehnt.

(SDA)

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