Kanton Thurgau
Zwölfjährige dürfen länger in der Beiz sitzen bleiben

Zwölfjährige dürfen im Kanton Thurgau neu auch nach 22 Uhr in der Beiz sitzen bleiben. Das Kantonsparlament möchte Vereinen nicht mehr im Weg stehen, die ihre Abendaktivitäten ausklingen lassen möchten.
Publiziert: 23.03.2023 um 17:56 Uhr
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Aktualisiert: 23.03.2023 um 21:49 Uhr

Nach dem Fussballtraining zusammen in die Beiz, um sich eine Stärkung zu gönnen. Für viele Vereine ist das Praxis. Streng genommen war das Beisammensein im Kanton Thurgau für unter 16-Jährige bisher nicht möglich. Wirte hätten die Jugendlichen nach 22.00 Uhr vor die Tür stellen müssen. Diese Regel soll nun weg.

Neu dürfen auch Minderjährige ab zwölf Jahren ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten an einer geselligen Runde in einer Beiz teilnehmen, wie verschiedene Ostschweizer Medien berichten. Der Grosse Rat des Kanton Thurgau hat am Mittwoch beschlossen, sein Gastgewerbegesetz entsprechend anzupassen.

Grosse Diskussionen im Rat

Zuvor hatte die Thematik im Rat offenbar für Diskussionen gesorgt. Ein erster Antrag von FDP-Kantonsrat René Walther wollte die Altersbeschränkung völlig aufheben. Dieses Geschäft wurde mit 59 zu 58 Stimmen knapp abgelehnt. Die Gegner des Antrags argumentierten mit dem Sportler-Geist. So sagte ein Mitte-Grossrat: «Aus Sicht des Sports will man, dass die Kinder am nächsten Tag wieder trainieren und nicht bis 23 Uhr im Restaurant bleiben.»

Das Thurgauer Kantonsparlament hat beschlossen, dass neu auch unter 16-Jährige ohne Begleitung ihrer Eltern nach 22.00 Uhr in einer Beiz bleiben dürfen.
Foto: Google maps
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Am Ende wurde eine Kompromisslösung gefunden. SP-Kantonsrätin Nina Schläfli schlug vor, die Altersbeschränkung auf zwölf Jahre herunterzusetzen. Dem Vorschlag wurde mit 69 zu 51 Stimmen zugestimmt. Bei der anschliessenden Diskussion zum Ausschankverbot für Betrunkene beruhigten sich die Gemüter wieder.

Die Jugendlichen dürften die neue Regelung begrüssen. Einem Abend in lustiger Runde, der auch mal etwas länger gehen kann, steht nichts mehr im Wege. (ene)


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