So wird der Ausgang für alle Armeeangehörigen im Dienst auf das Waffenplatzareal und die Truppenunterkunft beschränkt. Für das Gebirgsinfanteriebataillon 30 und das Gebirgsinfanteriebataillon 7 gilt eine Urlaubssperre zwischen der zweiten und dritten Woche des Fortbildungsdienstes der Truppe, wie das Eidgenössische Verteidigungsdepartement (VBS) am Montagabend weiter mitteilte. Es gelte damit zu verhindern, dass Krankheitsfälle den ganzen Verband in eine Isolation oder eine Quarantäne zwingen.
Für Durchdienerinnen und Durchdiener, die sich nicht im Einsatz befinden oder Unterstützung leisten, gilt eine Urlaubssperre für das letzte Wochenende vor der Entlassung in den grossen Weihnachtsurlaub.
Weiterhin setzt die Armee nach eigenen Angaben ihre Teststrategie konsequent um. Ausserdem dürfen nur nachweislich negativ getestete, genesene oder vollständig geimpfte Armeeangehörige in den Urlaub entlassen werden. (SDA)