Justiz
Tod zweier badender Kinder hat keine strafrechtlichen Folgen

Der tödliche Unfall zweier badender Kinder mit einem Haarföhn im Februar dieses Jahres in Kehrsatz BE hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat nach der Untersuchung des Vorfalls das Verfahren eingestellt.
Publiziert: 13.12.2017 um 09:54 Uhr
|
Aktualisiert: 04.10.2018 um 20:47 Uhr
Lebensgefahr ging für die zwei somalischen Knaben auch vom Haarföhn aus. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Wie sie und die Berner Kantonspolizei am Mittwoch mitteilten, ging es um die Frage, ob Sicherheitsvorschriften in Bezug auf den Föhn und die elektrischen Installationen eingehalten wurden. Polizei und Staatsanwaltschaft kamen zum Schluss, dass dies der Fall war.

Zwei Knaben im Alter von sechs und sieben Jahren aus Somalia waren in der Kehrsatzer Wohnung ums Leben gekommen. Sie nahmen einen ans Stromnetz angeschlossenen Haarföhn mit ins Bad. Dabei kam es zum tödlichen Stromschlag.

Fehler gefunden? Jetzt melden