Versuchte schwere Körperverletzung, Raufhandel, Diebstahl, vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Verstösse gegen das Waffengesetz: Das Sündenregister von Babel O.* (23) ist lang.
Trotzdem wird der Türke aus dem Kanton Schwyz wegen der politischen Lage in seiner Heimat momentan nicht ausgewiesen (BLICK berichtete). Das Verwaltungsgericht akzeptierte seine Beschwerde gegen den zuvor gefällten Entscheid. Begründung: «Die Situation in der Türkei hat sich für den Betroffenen seit dem Putschversuch von Mitte Juli geändert.» Damit nicht genug. Babel O. zieht in seiner Beschwerde einen weiteren Joker: Er beruft sich auf seine aramäische Abstammung. Diese christliche Bevölkerungsgruppe gehöre in der Türkei zu einer Minderheit, die kaum Rechte habe.
Prügelei-Opfer erlitt Schädel-Hirn-Trauma
Nun zeigen BLICK-Recherchen: Babel O. ist nicht nur ein Risiko für die Bevölkerung – er kostet die Steuerzahler viel Geld. Am 23. April 2015 verurteilte ihn das Strafgericht wegen zahlreicher Delikte. Unter anderem wegen einer Prügelei, bei der sein Opfer ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt.
Das Verfahren generierte Kosten von 81'493.20 Franken. Weil Babel O. das Geld fehlte, wurde alles aus der Staatskasse bezahlt. 51'540.20 Franken für die Untersuchung, 8582.50 Fr. fürs Gericht und obendrein 21'370.50 Fr. für den amtlichen Verteidiger. Die Rückzahlung durch Babel O. bleibt vorbehalten.
Die Justiz hat versagt
Für den Entscheid des Verwaltungsgerichts fehlt vielen Menschen das Verständnis. Auch dem Schwyzer SVP-Nationalrat Marcel Dettling. Für ihn ist klar: «Bei der Beurteilung hat die Justiz versagt.»
Er fragt sich, was wichtiger sei: «Der Schutz eines Kriminellen oder jener der Schweizer Bevölkerung?» Der Politiker hofft auf einen schnellen Entscheid seitens des Regierungsrats. «Babel O. muss ausgewiesen werden. Ich befürchte aber, dass der Fall weitergezogen wird.» Und: «Genau solche Beispiele zeigen, wie wichtig die Durchsetzungs-Initiative war.»