Das Zuger Obergericht hat die Berufung von Hans-Dieter Cleven abgewiesen und den Entscheid des Kantonsgerichts bestätigt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Wie schon das Kantonsgericht gelangte auch das Obergericht zum Schluss, dass die von Cleven eingeklagte Forderung auf Rückzahlung des Darlehens nicht fällig ist.
Das Urteil des Obergerichts von Ende November ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weiter gezogen werden.
Hans-Dieter Cleven hatte im September 2015 beim Kantonsgericht Zug gegen Boris Becker eine Klage auf die Zahlung von zehn Millionen Franken nebst Zins eingereicht. Begründet hatte er dies damit, dass er dem ehemaligen deutschen Tennisstar Boris Becker mehrere Darlehen im Gesamtbetrag von über 41 Millionen Franken gewährt habe.
Inzwischen hat Cleven diese Darlehen gekündigt und verlangt nun eine Rückzahlung. In einer Teilklage forderte er 10 Millionen Franken. Das Kantonsgericht Zug wies diese Klage im Juni 2017 ab.
Zwar sei unbestritten, dass Cleven Boris Becker diverse Darlehen gewährt habe. Das Kantonsgericht kam aber - wie nun auch das Obergericht - zum Schluss, dass Cleven weder eine Kündigung des Darlehens noch eine Aufhebungsvereinbarung oder das Vorliegen eines sonstigen Beendigungsgrundes nachgewiesen habe. Das Darlehen sei deshalb noch nicht zur Rückzahlung fällig und die Klage "zurzeit" abzuweisen.
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