John F. zu zwei Jahren Knast bedingt verknackt
Banker zockte Sozialhilfe um 212'000 Franken ab

«Ich habe nur noch 1.57 Franken auf dem Konto», klagte Banker John F.* (59). Daraufhin wurde der vermeintlich Hilfsbedürftige von der Zürcher Sozialhilfe mit 212'000 Franken unterstützt. Aber: In Wirklichkeit schwamm der US-Amerikaner im Geld.
Publiziert: 07.11.2019 um 17:31 Uhr
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Aktualisiert: 07.11.2019 um 19:38 Uhr
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Der US-Banker John F. wurde am Mittwoch am Zürcher Bezirksgericht verurteilt. (Archivbild)
Foto: Keystone
Viktor Dammann

Die Auflagen sind für jeden Bezüger gleich: Wer Sozialhilfe in Anspruch nimmt, muss jährlich sämtliche seiner Einkünfte und Vermögenswerte deklarieren. Genau dazu hatte Ami-Banker John F.* keine Lust. Wohl aus gutem Grund: Der US-Amerikaner war zwar arbeitslos, doch schlecht ging es ihm nicht. Schliesslich wurde er von seiner früheren Chefin Jenny S.* (63) mit rund einer Million Franken unterstützt.

Wäre dieser wichtige Umstand den Sozialen Diensten der Stadt Zürich bekannt gewesen, wären garantiert nicht 13 Jahre lang über 200'000 Franken an den vermeintlich Hilfsbedürftigen geflossen. Und: Der ganze Fall flog erst auf, als die geprellte Ex-Chefin Strafanzeige gegen ihren Ex-Kollegen eingereicht hatte. Denn: Der Charmebolzen hatte die gutgläubige Frau mit einer verlogenen Erbschaftsgeschichte um den Finger gewickelt – und um ihr Geld erleichtert.

Opfer und Täter kannten sich von früherer Arbeitsstelle

Die beiden kannten sich von ihrer früheren gemeinsamen Arbeitsstelle – einer Zuger Bank, wo sie zusammen in der Buchhaltung tätig waren.

Obwohl sich ihre Wege trennten, blieb die Schweizerin ihrem Kollegen freundschaftlich verbunden. So benötigte dieser 2007 nicht viele Worte, um von Jenny ein Darlehen von 12'000 Franken zu bekommen. Vorwand: Er habe seine Stelle gekündigt, um seine schwer erkrankte Mutter pflegen zu können.

987'000 Franken innert zwölf Jahren

Die nächsten 100'000 Franken erschlich sich der Banker, indem er ihr weismachte, Geld zu benötigen, um einen komplizierten Erbprozess finanzieren zu können. Das Spiel ging munter weiter: Insgesamt überliess ihm das Opfer innert zwölf Jahren sagenhafte 987'000 Franken.

Am gestrigen Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht gab sich der US-Amerikaner wortkarg. Sein Lieblingssatz: «Ich kann im Moment nichts darüber sagen.». Immerhin: Die Sozialhilfe-Abzocke gab er zu. Aber: Seine Ex-Kollegin will er nicht betrogen haben.

Gericht glaubt dem Banker kein Wort

Kein Wunder, dass ihm das Gericht kein Wort glaubte und ein klares Urteil fällte: Es bestrafte den Banker wegen gewerbsmässigen Betrugs mit zwei Jahren Gefängnis bedingt. Der Sozialhilfebetrug sei klar erwiesen, im Fall der Ex-Chefin hielten die Richter lediglich 160'000 für betrügerisch. Denn: John F. habe dem Opfer nie irgendwelche Prozessunterlagen gegeben – das hätte die Frau misstrauisch machen müssen.

Das Geld werde er zurückzahlen, sagte der Banker vollmundig. Der sagenumwobene Erb-Prozess laufe schliesslich noch. Das Urteil kann ans Obergericht weitergezogen werden, immerhin hatte die Staatsanwältin 50 Monate Gefängnis beantragt.

* Namen geändert

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