Er musste selber vor Gericht
Elite-Polizist verfolgt Raser in seiner Freizeit

Mit 80 km/h zu viel bretterte ein Schnellfahrer über die A3. Zu seinem Pech begegnete ihm ein Polizist. Dieser nahm die Verfolgung auf. Allerdings in seinem Privatwagen und ohne Blaulicht.
Publiziert: 28.02.2023 um 18:19 Uhr
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Aktualisiert: 28.02.2023 um 21:27 Uhr
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Auf der A3 Richtung Chur nahm der Polizist in seinem Privatauto die Verfolgungsjagd eines Rasers auf. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Auf seiner Fahrt über die A3 nach Chur fuhr ein Autofahrer anderen Autos extrem auf und raste mit 80 km/h zu viel an ihnen vorbei. Dabei begegnete er auch einem Polizisten, der in seinem Privatauto auf dem Weg in die Skiferien war, schreibt der «Bote der Urschweiz». Kurzerhand nahm der Polizist die Verfolgungsjagd auf – während seine Tochter auf dem Beifahrersitz sass.

Mit Höchstgeschwindigkeit war der Polizist dem Schnellfahrer hinterhergeeilt, überschritt dabei selbst das Tempolimit und konnte den Raser schliesslich kurz vor dem Autobahnkreuz Reichenburg an seine Kollegen übergeben. Seine Tochter filmte mit ihrem Smartphone mit.

Freispruch – und Verurteilung

Für seine Aktion musste sich der Polizist nun vor Gericht verantworten. Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Sein Verhalten war «völlig unverhältnismässig». Der Polizist war mit seiner Tochter auf dem Weg in die Skiferien – eine Verfolgungsjagd sei völlig übertrieben gewesen. «Wegen vorsätzlichen, qualifizierten groben Verletzungen der Verkehrsregeln» forderte die Staatsanwaltschaft, dass er zur Rechenschaft gezogen wird.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. «Es war die beste Lösung – angesichts der drohenden Gefahr», argumentierte er. Der Polizist habe die anderen nicht gefährdet, da er es gewohnt sei, unter solchen Umständen zu fahren. Um die Blaulichtwarnanlage auf dem Dach seines privaten Autos anzubringen, habe dem Polizisten die Zeit nicht gereicht, sagt er vor Gericht. Das Bezirksgericht March stimmte der Verteidigung zu: Der Polizist wurde freigesprochen.

Der Raser wurde indes verurteilt. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Franken (drei Jahre auf Probezeit), eine Busse von 2720 Franken und muss zudem Verfahrenskosten von 6600 Franken bezahlen. (jwg)

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