Darum gehts
- Krisensituation bei AKSO wegen jahrelanger Fehleinschätzungen.
- Die GPK kritisiert mangelnde Erkennung struktureller Probleme.
- Fünf Maßnahmen wurden zur Verbesserung der Situation beschlossen.
Die Krisensituation bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) ist die Folge jahrelanger Fehleinschätzungen. Zu diesem Schluss kommt ein Untersuchungsbericht der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats. Die Kommission hat fünf Massnahmen beschlossen.
So habe eine Datenerhebung gefehlt, die aussagekräftige Informationen zur allgemeinen Lage zugelassen hätte. Dies habe dazu geführt, «dass der Handlungsbedarf bei der AKSO über Jahre falsch eingeschätzt und verkannt wurde». So lautet das Fazit des am Mittwoch veröffentlichten Berichts der Geschäftsprüfungskommission (GPK).
Die AKSO ist Unternehmen des öffentlichen Rechts und vor allem für Auszahlungen der AHV zuständig sowie für den Erwerbsersatz bei Mutterschaft, für Familienzulagen und für Teile der Invalidenversicherung. Die AKSO führt ausserdem eine Familienausgleichskasse, richtet die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sowie die Individuelle Prämienverbilligung zur Krankenversicherung aus.
AKSO seit längerem in der Kritik
Wegen des Pendenzenbergs stand die AKSO über längere Zeit in der Kritik. Zum Teil wurden Anträge nicht mehr innert der gesetzlichen Fristen bearbeitet. Anspruchsberechtigte konnten ihre Rechnungen nicht bezahlen. In der Folge waren die Geschäftsleitung und der gesamte Verwaltungsrat zurückgetreten.
Die GPK bemängelte in ihrem Bericht, dass strukturelle Probleme nicht erkannt beziehungsweise nicht angegangen worden seien. Zudem seien notwendige «adäquate Lösungen und nachhaltige Massnahmen» gar nicht erst entwickelt worden.
Dies sei der Grund, dass Zusatzbelastungen wie Gesetzesänderungen, Systemumstellungen und Personalmutationen jeweils zu einer Krise geführt hätten. Die AKSO habe nur noch reagieren können.
«Die Situation spitzte sich jeweils aufgrund von durch die Krisensituation ausgelösten Absenzen und Abgängen noch weiter zu», steht im Bericht. Der Regierungsrat habe die AKSO zu wenig eng beaufsichtigt.
Fünf Massnahmen zur Besserung
Die GPK definierte fünf Massnahmen zuhanden des Regierungsrats und der AKSO. So sollen die eingeleiteten «Veränderungsprozesse» konsequent umgesetzt und von allen Gremien kontrolliert werden.
Die GPK selbst will die AKSO weiter kontrollieren. Der Regierungsrat müsse prüfen, ob nach dem Vorbild anderer Kantone eine Sozialversicherungsanstalt geschaffen werden soll.
Zudem sollen der Regierungsrat und die Departemente die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klären sowie das Beteiligungsmanagement auf professionelle Beine stellen.
In einer Stellungnahme zum Untersuchungsbericht schrieb der Regierungsrat, dass er im Grundsatz mit den Forderungen einverstanden sei. Er machte deutlich, dass er diese umsetzen will. Der eingeleitete Wechsel werde weitergeführt.