IV-Vizepräsident fordert Reform
Keine IV-Rente mehr an unter 30-Jährige!

IV-Reform geplant: Statt Renten sollen Junge künftig niedrigere, an Bedingungen geknüpfte Entschädigungen erhalten. Ziel ist es, Betroffene aktiv zu begleiten und die Rückkehr ins Erwerbsleben zu fördern. Der Bundesrat soll vor den Sommerferien darüber beraten.
Publiziert: 11:52 Uhr
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Aktualisiert: 12:12 Uhr
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Die IV-Stellen schlagen Alarm. Immer mehr junge Erwachsene beziehen eine IV-Rente.
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Darum gehts

  • IV-Stellen fordern Änderungen für junge Bezüger unter 30 Jahren
  • Geplant: Befristete Renten und niedrigere Entschädigung mit Bedingungen
  • Bundesrat soll die Revisionen noch vor den Sommerferien behandeln
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Die Invalidenversicherung (IV) in der Schweiz steht vor besorgniserregenden Zahlen. Zwei Drittel der IV-Rentnerinnen und -Rentner zwischen 18 und 24 Jahren beziehen Leistungen aufgrund psychischer Probleme. Das bedeutet konkret: 7399 junge Menschen.

Thomas Pfiffner, Vizepräsident der IV-Stellen-Konferenz (IVSK), schlägt aufgrund der neusten Auswertungen radikale Änderungen vor. Denn: Die Zahlen erschrecken die IV. Geplant sei, die IV-Rente für unter 30-Jährige nicht mehr so anzubieten, erklärt der Vizepräsident gegenüber der «Rundschau». Ersatzweise soll die IV eine tiefere Entschädigung zahlen. Diese wäre zudem an Bedingungen wie niederschwellige Integrationsmassnahmen oder Behandlungen geknüpft.

«Vonseiten IV wäre das ein grosser Unterschied zur Rente»

Pfiffner zur «Rundschau»: «Vonseiten IV wäre das ein grosser Unterschied zur Rente: Wir würden das Dossier offen halten und diese Person in einem aktiven Case-Management weiterbegleiten.» Dies soll die Betroffenen aktiv in den Arbeitsmarkt reintegrieren.

Zusätzlich plant die IVSK, befristete Renten einzuführen. Aktuell werden IV-Renten lebenslang ausgerichtet, was laut Pfiffner den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben erschwert. Er sieht darin den «Hauptmangel» des Systems. Eine Befristung auf drei Jahre könnte die Einstellung der Versicherten ändern.

Diese Vorschläge werden dem Bundesrat für eine kommende IV-Revision unterbreitet. Eine erste Diskussion darüber wird noch vor den Sommerferien erwartet. Die IVSK hofft, mit diesen Massnahmen die steigende Zahl junger IV-Bezügerinnen und -Bezüger zu reduzieren.

Kanton Zürich als Beispiel

Der Kanton Zürich meldete das Problem der jungen IV-Bezügerinnen und -Bezüger bereits im April 2025. Seit 2015 haben sich die Fälle fast verdoppelt. Zürich hatte im Jahr 2024 4275 Neurenten gesprochen. 624 waren für junge Erwachsene. Die genaue Ursache ist unklar, doch die Stelle erzählt von mehr jungen Personen mit schwerwiegenden psychischen Problemen seit der Corona-Pandemie.

Um dem Problem entgegenzuwirken, bietet der Kanton zwei Hilfestellungen an. Das Projekt «Riva» versucht, speziell das Umfeld der Betroffenen darüber zu informieren, was für Alternativen es zur IV-Rente gibt. Das zweite Angebot heisst «Connect» und bietet jungen Erwachsenen aus psychiatrischen Kliniken Job-Coachings und Schnupper-Einsätze auf dem Arbeitsmarkt an.

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