Irrer Prozess im Thurgau
Waldspaziergang kostet Senior über 1000 Franken

Über 35 Jahre fährt ein pensionierter Arzt in den Wald bei Braunau TG, um spazieren zu gehen. Dabei übersah er aber ein Fahrverbotsschild und wurde gebüsst. Das passte dem Mann nicht. Er zog vor Gericht.
Publiziert: 09.01.2023 um 14:15 Uhr
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Aktualisiert: 09.01.2023 um 22:13 Uhr
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Der Arzt ging im Wald spazieren, so wie 35 Jahre zuvor auch schon. (Symbolbild)
Foto: pixabay

Er wollte bloss im Wald spazieren gehen, so wie er das seit 35 Jahren macht. Doch für einen seiner Ausflüge in die Natur musste ein pensionierter Arzt aus Wil SG jetzt vor Gericht. Denn: Er hatte immer seinen Wagen mitten im Hartenauer Wald bei Braunau TG parkiert.

Dabei hätte er mit dem Auto gar nicht dort entlang fahren dürfen. Es gilt ein Fahrverbot – signalisiert durch ein Schild. Im Mai 2021 kassierte er dafür eine Busse von 100 Franken. Doch dagegen wehrte sich der Rentner, und so landete der Fall vor dem Bezirksgericht Münchwilen TG, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Der Mann betonte beim Prozess, dass es ihm nicht ums Geld gehe, sondern darum, dass er nicht verstehe, warum er jetzt plötzlich gebüsst werden würde. Schliesslich fahre er seit 35 Jahren mit seinem Wagen dort entlang. Da müsse doch das Gewohnheitsrecht greifen, so die Argumentation des Mediziners.

Gerichtskosten belaufen sich schon auf 800 Franken

«Es gibt kein Gewohnheitsrecht im Strassenverkehrsgesetz oder im Strafrecht», erklärte der Richter beim Prozess, wie das «St. Galler Tagblatt» schreibt. Nur weil der Arzt bisher davongekommen sei, heisse das nicht im Umkehrschluss, dass sie in Ordnung sei und für ihn eine Ausnahme gemacht werde.

Der Senior zeigte allerdings wenig Verständnis und forderte trotzdem einen Freispruch. Ohne Erfolg. Er wurde verurteilt. Für den Ostschweizer heisst das also nicht nur, die Route zu seinem Spazierweg zu ändern, sondern er muss am Schluss mehr zahlen als die anfangs 100 Franken. Allein die Gerichtskosten belaufen sich auf 800 Franken.

Am Ende muss er fast 1500 Franken zahlen. Ob der Arzt gegen das Urteil vorgehen wird, ist unklar. Es könnte aber gut sein. Nach dem Urteil erklärte er, dass er «vor dem Bundesgericht gewinnen würde.» (lrc)

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