Iris J. (88) getötet und ausgeraubt
Mord-Pflegerinnen von Kilchberg erneut vor Gericht

Wegen einer mageren Ausbeute ermordeten zwei Frauen die Rentnerin Iris J. (88) aus Kilchberg ZH. Heute stehen die zwei erneut vor Gericht.
Publiziert: 07.12.2016 um 10:11 Uhr
|
Aktualisiert: 11.09.2018 um 10:00 Uhr
1/2
Die Rentnerin wurde im Familiengrab in Kilchberg ZH beigesetzt.
Foto: Joseph Khakshouri

Vor dem Zürcher Obergericht stehen heute zwei Frauen, die für Geld über Leichen gehen: Svetlana S.* (31) und Manuela S.* (26) ermordeten vor drei Jahren Iris J.* (†88), um an ihre Wertsachen zu kommen.

Erstinstanzlich wurden die zwei bereits wegen Raubmords zu 13 beziehungsweise 10,5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Doch eine der Verurteilten hat Berufung eingelegt, die Staatsanwaltschaft zog beide Urteile weiter.

Das Bezirksgericht Horgen ZH war im November 2015 bei den Schuldsprüchen den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Mit dem Strafmass blieb es aber deutlich unter seinen Anträgen.

Ankläger Matthias Stammbach hatte Freiheitsstrafen von 18 beziehungsweise 15 Jahren verlangt. Die vom Bezirksgericht ausgefällten Strafen erachtet er als zu niedrig, wie er zur Nachrichtenagentur sda sagte.

88-Jährige erstickt und beraubt

Beschuldigt sind die Gesundheits-Fachfrau Svetlana S. und Kioskverkäuferin Manuela S. Am 10. November 2013 mit Hilfe eines Passepartout-Schlüssels eines Alterszentrums in Kilchberg ZH drangen sie in die Wohnung der lungenkranke Rentnerin Iris J. ein und erstickten sie kaltblütig in ihrem Bett. Mit 3000 Franken Bargeld, Schmuck und einer Bankkarte hauten die zwei Frauen ab.

Das Bezirksgericht erachtete es zwar als glaubhaft, dass die beiden Beschuldigten die betagte Frau nicht hatten töten, sondern nur betäuben wollen. Sie hätten allerdings ihren Tod in Kauf genommen.

Damit sei der Tatbestand der eventualvorsätzlichen Tötung gegeben. Zusammen mit dem Motiv Habgier und dem heimtückischen Vorgehen gegen eine schlafende alte Frau war für die Richter die Tatqualifikation als Mord gegeben.

Drahtzieherin will Freispruch

Hier im Alterszentrum Hochweid hatte Iris J. eine Wohnung im Parterre.
Foto: Joseph Khakshouri

Drahtzieherin war gemäss Gericht die ältere der beiden damaligen Freundinnen, Svetlana S.: Sie hatte als Nachtwache im Alterszentrum gearbeitet. Zu Beginn der Untersuchung hatte sie die Tat gestanden.

Nach ein paar Monaten aber widerrief sie alles und behauptete, sie habe mit der ganzen Geschichte nichts zu tun gehabt. Ihr Verteidiger verlangte denn auch einen Freispruch mangels Beweisen. Svetlana S. sitzt in Sicherheitshaft.

Anders die Kioskverkäuferin Manuela S. Sie gestand ihr Mitwirken bei der Tat und hatte schon vor dem erstinstanzlichen Prozess den vorzeitigen Stravollzug angetreten. Ihr Verteidiger hatte auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine sechsjährige Freiheitsstrafe plädiert. Die junge Frau akzeptierte das erstinstanzliche Urteil. (SDA/kra)

* Name der Redaktion bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?