Eine Aargauerin hatte sich 2012 im Internet auf der Seite shoppingarea.ch eine Handyhülle in Form eines Schlagrings. Solche Hüllen waren damals im Trend – weil Rihanna in mehreren Modeheftli damit posierte. Doch Pech gehabt: Die Schweizer Staatsanwaltschaft stufte die Plastikhülle als Waffe ein. Mehrere Internetshopper, die sich auf besagter Webseite eine solche Hülle bestellten, wurden angeklagt. Letzten Herbst etwa auch eine Schaffhauserin.
Nun stoppt Gerichtspräsidentin Bettina Keller den Justiz-Irrsinn, wie die «Aargauer Zeitung» heute schreibt. Die Verteidigerin hatte zuvor argumentiert, dass es zahlreiche Gegenstände in Schlagring-Form gebe: von der Gürtelschnalle über den Kafitassligriff bis zum Stiletto. «Laut Gesetz wird eine Waffe dadurch definiert, dass sie dazu bestimmt ist, Menschen zu verletzen – und nicht Gegenstände, die theoretisch dazu geeignet wären», sagte die Verteidigerin. Die Richterin zeigte Vernunft: Sie sprach die Aargauerin von der 200-Franken-Busse frei. (ct)