Internet-Pranger
Ist mein Nachbar ein verurteilter Sex-Täter?

In Deutschland wird derzeit diskutiert, ob alle Sextäter öffentlich registriert werden sollen. Was tut die Schweizer Regierung zu diesem Thema?
Publiziert: 09.08.2010 um 13:33 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:18 Uhr
Mit Name, Adresse und Wohnort im Internet: Sextäter in den USA.
Foto: Screenshot Family Watchdog

Deutschland spricht darüber, die USA hats bereits: ein öffentliches Register für Sexualstraftäter im Internet. Jeder soll mit ein paar Klicks feststellen können, was der Nachbar, der Bekannte, der Kollege auf dem Kerbholz hat.

In Deutschland wird die Diskussion deshalb wieder laut, weil wegen eines EU-Urteils über 80 Straftäter aus der Haft entlassen werden, bei denen eine Rückfallgefahr droht. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, fordert eine Veröffentlichung von Name, Foto und Anschrift von gefährlichen Straftätern. Unterstützung kriegt er dabei auch aus dem Bundestag.

Kann ein Kind mit dem Register geschützt werden?

Die Schweiz betrifft das EU-Urteil nicht. Dennoch ist die Diskussion nach einem Internet-Pranger für Sextäter auch hier im Gang. SVP-Nationalrätin Nathalie Rickli hat in einer Motion bereits ein «Pädophilen-Register» gefordert, stiess beim Bundesrat aber auf Ablehnung.

Der Bundesrat argumentiert, sogar wenn alle relevanten Daten über verurteilte Sexualstraftäter ins Internet gestellt würden, ergäbe sich daraus kein brauchbares Bild der effektiven Bedrohungssituation für ein Kind. Denn von einem bekannten verurteilten Täter, der in der Nachbarschaft wohnt, gehe keine grössere Gefahr aus als von einem verurteilten Täter, der 30 Kilometer entfernt wohnt.

Polizei und Behörden sollten besser vernetzt sein

Die Nationalrätin will jedoch gar kein öffentliches Register wie in den USA, das sei «politisch ohne Chance», wie sie gegenüber Blick.ch sagt. Rickli strebt ein Modell wie dasjenige in England an, quasi ein halböffentliches. Polizei und Behörden sind vernetzt, Schulen können den neuen Lehrer auf eine vergangene Sexualstraftat überprüfen. Dies ist mit einem Strafregisterauszug jedoch auch in der Schweiz bereits möglich.

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf befasste sich ebenfalls mit dem Thema. Sie begegnet einem Internet-Pranger jedoch ablehnend und verweist in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» auf die Schwierigkeiten: «Wie weit will man Dritten den Zugriff auf solche Datenbanken gewähren? Damit kann man eine Person ein Leben lang brandmarken.»

Sextäter kontrollieren

Rickli geht es jedoch nicht darum, Täter zu brandmarken. Sie will zumindest eine Meldepflicht für Sextäter. Wohn- und Arbeitsort müssten den Behörden bekannt sein. «Ein Sextäter muss damit leben können müssen, dass er kontrolliert wird», sagt sie zu Blick.ch.

Diese Massnahme wirke einerseits abschreckend gegenüber potenziellen Wiederholungstätern. Andererseits ermögliche ein solches Register der Polizei eine schnelle Reaktion und Auffindung allfälliger Tatverdächtiger. Die vom Nationalrat angenommene Motion ist im Ständerat noch hängig. (num)

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