In den Ferien eine Verkehrsbusse eingefangen
Zahlen oder wegwerfen?

Zu schnell gefahren oder falsch parkiert: Bussen aus dem Ausland sind nach den Ferien keine Seltenheit. Warum man sie unbedingt bezahlen sollte.
Publiziert: 26.08.2017 um 00:49 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 17:38 Uhr
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Carabinieri-Kontrolle in Italien: Wer als Ausländer eine Busse kassiert, sollte bezahlen – sonst kann es teuer werden.
Foto: Getty Images/iStockphoto
Michael Bolzli

Nicht alle Mitbringsel aus den Ferien sind ein Grund zur Freude. An einer Busse fürs Falschparken beispielsweise hat niemand Freude. Auch nicht BLICK-Leser Reto W.*: Er hatte im Zentrum der dänischen Hauptstadt Kopenhagen vor dem Hotel parkiert, dann aber keinen Parkschein für die Nacht gelöst. «Prompt klebte am nächsten Morgen eine Busse unter dem Scheibenwischer», sagt W. Da er keine Bankverbindung auf dem Bussenzettel (siehe Bild) vorgefunden habe und nicht Dänisch spreche, habe er entschieden, erst einmal gar nichts zu unternehmen.

Da W. auch über einen Monat nach dem Vorfall keine Post von den dänischen Behörden erhalten hat, liebäugelt der Winterthurer jetzt damit, die Busse von umgerechnet 78 Franken nicht zu bezahlen. «Es lohnt sich für die Dänen doch nicht, das Geld einzutreiben», glaubt Reto W.

Der TCS empfiehlt, Bussen zu bezahlen

BLICK fragte beim Touring Club Schweiz (TCS) nach. Dieser rät Reto W. von seinem Vorhaben ab. «Wir empfehlen, Bussen aus dem Ausland genau so zu behandeln wie Bussen aus der Schweiz», sagt Sprecher David Venetz. 

Wer nicht zahlt, kann sich mächtig Ärger einhandeln. «Bei Nichtbezahlung von Bussen müssen in der Schweiz wohnhafte Lenker mit Massnahmen rechnen», sagt Sprecherin Lulzana Musliu vom Bundesamt für Polizei (Fedpol). In Frage komme ein Eintrag ins Fahndungssystem, eine Einreiseverweigerung oder hohe Mahngebühren. «Möglich ist auch eine ein- oder mehrtägige Haft.»

Für unsere Nachbarländer gilt Folgendes: Bussen aus Frankreich werden von Schweizer Behörden eingetrieben – und umgekehrt. Mit Deutschland geht das Abkommen weniger weit, allerdings werden Fahrzeug- und Lenkerdaten gegenseitig übermittelt. Mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein tritt im zweiten Halbjahr 2017 ein ähnlicher Vertrag in Kraft. 

Inkassofirmen treiben Bussen ein

Kein Abkommen gibt es mit Italien. Je nach Region treiben Inkassofirmen aber die Bussen ein. Wer nicht rechtzeitig bezahlt, muss mit sehr hohen Mahngebühren rechnen. Ärgerlich: Einsprache kann nur schriftlich und in Italienisch eingelegt werden.

Und wie verhält es sich mit Ländern in Skandinavien wie Dänemark? «Hier gibt es keine Vollstreckungshilfe», sagt Musliu von Fedpol. Doch auch hier werden Bussen bei Nichtbezahlen teilweise von Inkassobüros eingetrieben.

Verkehrsbussen verjähren in Europa je nach Land nach drei bis fünf Jahren. Reto W. plant bereits seinen nächsten Dänemark-Trip. Das Risiko, bei einer Kontrolle im Inland aufzufallen und dann ein Vielfaches der Busse bezahlen zu müssen, sei ihm dann doch zu hoch, sagt er. «Ausserdem habe ich keine Lust, auf irgendeiner Fahndungsliste zu landen.»

*Name der Redaktion bekannt

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