Impfstatus spielt keine Rolle, Behandlungsaufwand schon
Jetzt werden die Triage-Richtlinien in den Spitälern aktualisiert

Sollten die Intensivstationen einmal so voll sein, dass Triagenentscheidungen gefällt werden müssen, soll künftig auch der zu erwartende Aufwand sowie die Dauer der Behandlung als Kriterium für eine Aufnahme dienen.
Publiziert: 23.09.2021 um 10:34 Uhr
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Aktualisiert: 23.09.2021 um 11:25 Uhr
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Die Triage-Richtlinien in den Spitälern werden angepasst. Der Impfstatus spielt weiterhin keine Rolle – der Behandlungsaufwand jedoch schon.
Foto: keystone-sda.ch

Die Aktualisierung sei erfolgt, weil nun - anders als während der ersten Wellen der Covid-19-Pandemie - vermehrt junge und zuvor gesunde Patientinnen und Patienten intensivmedizinische Behandlung benötigten, teilten die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) am Donnerstag mit.

Das Ziel der Triage-Richtlinien bleibe es, bei einer völligen Überlastung der Intensivkapazitäten so zu entscheiden, «dass die grösstmögliche Anzahl von Leben gerettet wird». Neu werde nun explizit erwähnt, dass dabei auch der Aufwand berücksichtigt werden soll, der mit einer intensivmedizinischen Behandlung verbunden sei.

Deshalb sollen Patienten, bei denen eine Intervention schon nach kurzer Zeit Erfolg haben dürfte, Vorrang haben vor Interventionen, «deren Effekt sich erst nach langer Therapiedauer einstellt» – vorausgesetzt die Patientinnen hätten ansonsten die gleiche Überlebensprognose.

Impfstatus kein Kriterium

Das erste und wichtigste Entscheidungskriterium bleibe aber weiterhin die kurzfristige Überlebensprognose. Dabei hätten diejenigen Patientinnen höchste Priorität, die am meisten von einer Intensivbehandlung profitieren dürften. Das heisst, dass sie eine günstige Prognose haben, das Spital durch eine Intensivbehandlung wieder verlassen zu können – diese Chance ohne Behandlung jedoch gering wäre.

Alter, Geschlecht, Behinderung, Demenz, soziale Stellung oder Impfstatus seien weiterhin keine Kriterien, die bei der Triage angewendet werden dürften. Das wäre ein Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot. «Der Respekt vor dem Wert des Lebens jeder und jedes Einzelnen ist nur dann gleich, wenn keine Unterschiede gemacht werden aufgrund von Meinungen, Entscheidungen oder Handlungen des Einzelnen», steht in den SAMW-Richtlinien. (SDA/bra)

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