Immobilien
Zürcher Hauseigentümerverband unterliegt vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Hauseigentümerverbands des Kantons Zürich abgewiesen. Dieser wollte eine schematische Neubewertung aller Liegenschaften verhindern.
Kommentieren
Das Bundesgericht wies eine Beschwerde des Hauseigentümerverbands des Kantons Zürich ab. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY
KEYSTONE-SDA_Quadrat_pos.jpg
Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Gerichtsentscheide hielten fest, dass die Immobilienpreise im Kanton Zürich seit 2009 gestiegen und die Vermögenssteuerwerte für Liegenschaften nicht mehr bundesrechtskonform waren.

Der Zürcher Regierungsrat beschloss daraufhin 2024 eine Neubewertung der Liegenschaften mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Eigenmietwerte um rund 10 Prozent und der Vermögenssteuerwerte um rund 50 Prozent.

Dagegen wehrte sich der Hauseigentümerverband (HEV) des Kantons Zürich - zuerst vor dem Verwaltungsgericht, wo er unterlag, und schliesslich vor dem Bundesgericht.

Doch auch dieses trat nicht auf die Beschwerde ein und bestätigte die bisherige Praxis, wie der HEV am Donnerstag mitteilte. Die Weisung trat per Anfang 2026 in Kraft.

«Wir haben den Rechtsweg ausgeschöpft», wird der Zürcher HEV-Präsident Hans Egloff zitiert. Auch wenn das Bundesgericht an seiner Praxis festhalte, sei es richtig, diese für die Eigentümerinnen und Eigentümer zentrale Frage höchstrichterlich klären zu lassen.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen