Das schrie ein Vater (52) auf die Combox seiner Tochter (22). Sie brachte ihn vor Gericht.
«Ich mache dich fertig, verdammte Nutte!»

Weil sie auf seine Anrufe, E-Mails und Twitter-Anfragen nicht reagierte, rastete Papa R. (52) komplett aus. Er beschimpfte seine Tochter aufs Übelste.
Publiziert: 27.02.2016 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:06 Uhr
Ralf R. bereut ­seine Tiraden.
Beat Michel

Auf Ablehnung reagierte dieser Vater mit einem schlimmen Ausraster. Weil sie über Monate nicht auf Kontaktanfragen via Handy und E-Mail reagiert hatte, beschimpfte Ralf R.* (52) seine Tochter Julia (22) auf der Combox. O-Ton: «Ich mache dich fertig, verdammte Nutte.» Die Jus-Studentin speicherte die Sprachnachrichten – und zeigte ihren Vater wegen Drohung und Beschimpfung an.

Weil sich Ralf R. gegen den entsprechenden Strafbefehl wehrte, stand der Geschäftsmann gestern vor dem Bezirksgericht Zürich. Ein Termin, den er lieber vermieden hätte: «Wenn das herauskommt, verliere ich meinen Job und bin für immer arbeitslos.»

Rückblick: Am 2. März 2015 versucht Ralf R., seine Tochter zu erreichen. Als sie auch beim zweiten Mal nicht abnimmt, dreht der Vater durch. Ralf R. hinterlässt mehrere Nachrichten auf Band. Jede einzelne wäre strafbar. Auszug: «Verdammtes Arsch» und mehrere Varianten von Schimpfwörtern für käufliche Frauen.

Die Tochter, die im dritten Jahr an der Uni Zürich Jus studiert, lässt sich die Unflätigkeiten nicht bieten und schaltet die Polizei ein. Der Staatsanwalt stellt einen Strafbefehl. Der Inhalt: eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 150 Franken für Drohung und Beschimpfung.

Ralf R. erklärte gestern, dass die Tochter aus erster Ehe stamme, und dass hinter den ganzen Streitigkeiten seine Ex-Frau stehe. Er habe sich das Recht erstritten, seine Tochter sehen zu dürfen. Aber seine Ex-Frau habe dies immer wieder verhindert. Ralf R. weiter: «Trotzdem wollte meine Tochter, dass ich Unterhaltszahlungen leiste. Obwohl gerade meine Firma pleitegegangen war, stimmte ich zu. Unter der Voraussetzung, dass sie einen Job annimmt.»

Während vier Monaten antwortete seine Tochter nicht auf Kontaktversuche. «Ich rief sie an, mailte ihr, schrieb sie auf Twitter an.» Dann kam die Vorladung vom Friedensrichter wegen der Unterhaltszahlungen – und Papa rastete aus.

Ralf R. dazu: «Ich war total überrascht und wollte das einfach nur mit ihr besprechen. Als ich sie wieder nicht erwischte, flippte ich aus.» Dann fielen die schlimmen Worte.

«Ich habe zuvor noch nie so mit jemandem geschimpft. Und schon gar nicht mit meiner Tochter. Ich habe das sicher nicht vorsätzlich gemacht, um sie zu verängstigen. Ich bin kurz danach erschrocken darüber, was ich getan habe», erklärt der Vater reumütig. Als der Richter die Aufnahme der Beschimpfungen abspielen will, weigert sich Ralf R., sich seine wütenden Tiraden anzuhören.

Immerhin: Das Urteil fällt etwas milder aus als der Strafbefehl. Ralf R. ist schuldig der Beschimpfung und der versuchten Drohung. Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 135 Franken mit einer Probezeit von drei Jahren. Für Gerichts- und Untersuchungskosten muss er 2000 Franken bezahlen.

* Name der Redaktion bekannt

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