Berner Neufeldstadion am 27. April 2003: Das Fussballspiel zwischen den Young Boys und dem FC Basel ist zu Ende. Die Stimmung ist angeheizt. Die Hooligans der «Basler Bande» und die verfeindete YB-Fangruppe «Eastside Bern» treffen aufeinander. Es kommt zu blutigen Szenen.
Zwei Polizisten beobachten die Ausschreitungen – gehen aber nicht dazwischen. An der Front der «Basler Bande» fällt den Beamten ein 24-jähriger Mann auf, der seine Jungs gegen die YB-Fans aufstachelt. Mit Schlachtrufen wie «Wir geben es nun diesen Berner Drecksäcken!».
Da bereits in Zürich ein Strafverfahren gegen den jungen Schläger eingeleitet worden ist, beschäftigt sich die Zürcher Justiz nun auch mit diesem Vorfall in Bern. Im September 2004 wird offiziell Anklage erhoben: Wegen «öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit». Dafür gäbe es fünf Tage Knast bedingt.
Vor dem Bezirksgericht Zürich will der Angeklagte nichts von alldem wissen. Er habe den Match gesehen und sei danach nach Hause gefahren, beteuert der Fussballfan. Und die beiden Polizisten, die ihn damals belastet haben, sind sich jetzt auf einmal nicht mehr ganz sicher, ob er sich etwas zu Schulden hat kommen lassen. Der Hooligan sei zwar an der Spitze der «Basler Bande» gestanden, doch was er dort gemacht habe, wüssten sie nicht mehr so genau.
Der Justiz blieb deshalb nichts anderes übrig, als den Angeklagten freizusprechen – mangels Beweisen. Ein kleine Strafe konnte man dem 24-Jährigen dennoch aufbürden: Er muss die Gerichtskosten von rund 1200 Franken übernehmen. Weil er durch sein leichtfertiges Benehmen – Aufenthalt bei den Hooligans der «Basler Bande» – die Einleitung des Strafverfahrens veranlasst habe, erklärte die Richterin.