«Fühle mich nicht sicher»
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Hochschwangere Ärztin
«Fühle mich nicht sicher»

Bisher gibt es für Schwangere, die im Gesundheitswesen arbeiten, keine besonderen Weisungen zum Schutz vor dem Coronavirus. Das müsse sich ändern, sagt eine hochschwangere Oberärztin.
Publiziert: 05.04.2020 um 19:52 Uhr
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Aktualisiert: 06.04.2020 um 09:22 Uhr
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Für Schwangere, die im Gesundheitswesen arbeiten, gibt es in der Schweiz keine besonderen Weisungen
Foto: keystone-sda.ch
Dana Liechti

«Ich fühle mich vom Bund im Stich gelassen», sagt Muriel Lenz* (37), Oberärztin an einem Schweizer Spital – und hochschwanger. Der Grund: Für Schwangere, die im Gesundheitswesen arbeiten, gibt es in der Schweiz keine besonderen Weisungen zum Schutz vor dem Coronavirus.

Für sie gelten die gleichen Vorsichtsmassnahmen wie für alle anderen Personen, die in keine Risikogruppe fallen. Bisher gibt es zwar keine Hinweise darauf, dass Schwangere besonders gefährdet sind. «Aber die Fallzahlen sind viel zu klein, um ein erhöhtes Risiko für Schwangere mit Sicherheit ausschliessen zu können», sagt Muriel Lenz.

Zu diesem Schluss kam Ende März auch das Royal College of Obstetricians and Gynaecologists, eine britische Fachgesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Man wisse noch zu wenig über Corona, mahnt das Royal College. Und vergleicht das Virus mit den Coronaviren, die zu Sars und Mers führen, sowie mit Influenza.

Hohes Risiko bei Schwangeren

Von ­diesen wisse man, dass Schwangere bei beidseitigen Lungenentzündungen ein erhöhtes Risiko für schwerere Verläufe haben können, schreibt das Royal College. Hinzu kommt: Wenn eine Schwangere ­einen Sauerstoffmangel habe, könne sich das auch auf ihr Ungeborenes auswirken und das Risiko ­einer Frühgeburt erhöhen.

Das Royal College plädiert darum für verstärkte Vorsichtsmassnahmen: Vor der 28. Schwangerschaftswoche sollen werdende Mütter selbst entscheiden dürfen, ob sie weiterhin ­Patientenkontakt haben oder lieber andere Aufgaben übernehmen wollen. Frauen ab der 28. Schwangerschaftswoche gehören neu sogar in die Hochrisikogruppe. Ihnen wird empfohlen, zu Hause zu bleiben.

Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO weist darauf hin, dass ­Atemwegserkrankungen bei Schwangeren aufgrund von körperlichen Veränderungen und Veränderungen des Immunsystems schwerer verlaufen können. Darum sei es wichtig, dass Schwangere Vorsichtsmassnahmen träfen. Genau dies sei für Schwangere im Gesundheitswesen aber kaum machbar, sagt Muriel Lenz.

Vom Bund allein gelassen

Social Distancing sei im Spitalalltag schwierig einzuhalten – vor allem bei direktem ­Patientenkontakt. «Ich fühle mich nicht sicher.» Aufgrund der fehlenden Richtlinien stünden viele Schwangere nun vor einem Dilemma – sich zum eigenen Schutz und dem des Kindes krankschreiben lassen? Das sei wie Hochverrat gegenüber dem Arbeitgeber, sagt Lenz. «Aber auf der anderen Seite will man ja auch sein Kind schützen. Es darf nicht sein, dass Schwangere bei dieser Entscheidung vom Bund ­allein gelassen werden.»

Dass es für Schwangere im Gesundheitswesen momentan keine besonderen Weisungen gebe, liege da­ran, dass Schwangere allgemein nicht als besonders gefährdete Personen gelten, schreibt das BAG auf Anfrage. Für entsprechende Massnahmen tausche man sich mit der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und dem Staatssekretariat für Wirtschaft aus. Von den Empfehlungen des Royal College habe man Kenntnis, schreibt das BAG.

*Name der Redaktion bekannt

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

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Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
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  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

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