Der St.-Ursen-Brandstifter Andres Zaugg (66) müsste ein freier Mann sein. Das hat das Bundesgericht entschieden – und eine Frist für die Freilassung gesetzt.
Die ist definitiv abgelaufen. Beim Brandanschlag auf das Gotteshaus 2011 entstand zwar ein Sachschaden von 3,5 Millionen Franken, so die Begründung aus Lausanne, Ziel von Zaugg sei es aber nicht gewesen, dass Menschen zu Schaden kommen.
Er hatte zwanzig Liter Benzin über den Altar gekippt und mit einer Kerze angezündet. Die Strafe dafür hat er abgesessen.
Zaugg und sein Anwalt Valentin Landmann (66) rechneten nicht mit der Kreativität der Behörden: Die Staatsanwaltschaft reichte bei der Kesb eine Gefährdungsmeldung ein. Nun wird abgeklärt, welche Hilfe Zaugg benötigt. Bis das klar ist, bleibt er im Untersuchungsgefängnis in Olten SO.
«Es geht dabei aber nicht um eine Bestrafung im Sinne des Strafrechts», sagt die Leiterin des Solothurner Amts für soziale Sicherheit Claudia Hänzi, «sondern um eine Hilfestellung. Damit ist es eine zivilrechtliche Angelegenheit.»
Verteidiger Landmann hält dieses Vorgehen für «eine völlige Anmassung». Damit habe die Kesb das Urteil des Bundesgerichts einfach gekippt. Statt Verwahrung nenne man die Massnahme nun «fürsorgerischen Freiheitsentzug». Die Kesb übernehme somit den Job eines Verwahrungsrichters. Valentin Landmann: «Wir werden so schnell wie möglich Rekurs einlegen.»
Fakt ist: Andres Zaugg wurde in der Vergangenheit regelmässig auffällig. Nebst dem Brandanschlag auf die Kathedrale hatte er 2009 versucht, einen Zug entgleisen zu lassen. Nur ein Jahr später erschreckte er Zugpassagiere im Gotthardtunnel mit einer falschen Bombenweste.