High Heels beim Fahren bald gesetzlich verboten?
Auf hohen Hacken in den Knast

Ausdrücklich verboten sind High Heels & Co. nicht. Doch im Strassenverkehrsgesetz wird Fahrtauglichkeit verlangt. Die ist in hohen Hacken nicht gegeben. Wird das Verbot jetzt gesetztlich verankert?
Publiziert: 10.11.2013 um 19:05 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 18:24 Uhr
Sieht chic aus, ist aber illegal: Mit High Heels Autofahren.
Foto: Geri Born
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Von Walter Hauser (Text) und Geri Born (Fotos)

Achtung Lebensgefahr! High Heels am Steuer können Ihre Gesundheit gefährden. Schlechter Halt, Abrutschgefahr, mangelndes Gefühl für Gas und Bremse sind nicht selten Auslöser für Unfälle mit schrecklichen Folgen.

Auch wer barfuss, mit Flip-Flops oder Skischuhen unterwegs ist, handelt fahrlässig. Und illegal.

Diese Woche haben die Chefs der kantonalen Polizei diskutiert, ob und wie ein Verbot von High Heels & Co. durchgesetzt werden kann. Was chic aussieht, ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aber im Strassenverkehrsgesetz (SVG) wird Fahrtauglichkeit verlangt. «Dazu gehören nicht nur körperliche und geistige Gesundheit», sagt Hartmuth Attenhofer (65), Chef Statthalteramt des Bezirks Zürich, «sondern auch Fussbewegungsfreiheit.»

Wer sich nicht an die Fahrtauglichkeit hält, muss mit einer Strafe von bis zu drei Monaten Gefängnis rechnen –  und bis zu drei Monate das Billett abgeben. Wer mit unpassendem Schuhwerk einen Unfall baut, den trifft «grobes Verschulden». Das heisst: Die Versicherung kann sich weigern zu zahlen.

«Der Gefahr zu wenig bewusst»

Bislang hat die Polizei vor allem Raser, alkoholisierte Fahrerinnen oder Falschparkierer im Auge. Das könnte sich bald ändern. «Man ist sich der Gefahr von unpassendem Schuhwerk zu wenig bewusst», sagt Damian Meier (39), Chef Verkehrspolizei Kanton Uri und Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz und Liechtensteins.

Werden die hohen Schuhe oder das Barfussfahren bald ausdrücklich im Gesetz verboten? Für den Zürcher Amtschef Attenhofer könnte dies durchaus in Frage kommen. Verkehrspolizei-Chef Meier hingegen hält das für überflüssig. Die gültige gesetzliche Grundlage mit ihrer «allgemeinen Formulierung» genüge. «Man muss das Gesetz nur konsequenter anwenden.»

Dieser Meinung ist auch TCS-Mediensprecher Stephan Müller. Grundsätzlich gilt für ihn: «High Heels gehören auf keinen Fall aufs Gaspedal, das ist zu gefährlich.» Obwohl es zugegebenermassen ziemlich sexy aussieht.

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