Heisser Draht zum Mietrecht
Der Zügel-Chat

ZÜRICH – Am 1. April ist Zügeltermin. Muss der Vermieter einen Dampfabzug stellen? Darf ich in meiner neuen Wohnung rauchen? Diese und weitere Fragen rund ums Mietrecht werden hier beantwortet.

Barbara, Eiken: Mietwohnung in älterem Haus. Bis auf 1 Zimmer komplett renoviert. In diesem Zimmer ist ein ca. 30-jähriger Linoleum. Aufgrund Feuchtigkeit bekam ich einen Asthma-Ausbruch. Seit Januar hat der Vermieter versprochen, es zu beseitigen. Seit 2 Wochen werden wir ständig von der Maurer-Firma mit neuen Terminen vertröstet. Am Montag kamen sie dann vorbei und haben in dem Boden ein ca. 30x50cm grosses Loch hinterlassen. Darunter ist es ca. 60cm tief, hohl. Vermieter müsste nun sagen, was weiter geht. Dürfen wir ab sofort die halbe Miete auf ein Sperrkonto legen?
Heisser Draht: Setzen Sie dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels. Drohen Sie an, dass Sie bei unbenütztem Ablauf der Frist die Miete hinterlegen werden. Setzen Sie sich umgehend mit der Schlichtungsbehörde in Verbindung und sprechen Sie mit Ihr das Vorgehen ab. Dort hinterlegen Sie dann die Miete und dort müssen Sie auch die Forderung gegen den Vermieter geltend machen.

Anja, Zürich: es ist ein last-minute-umzug auf den 1.4. wie kann ich effizient planen und mich organisieren? da alles relativ unvorhergesehen stattfindet, kann ich auf die schnelle kaum helfer aufbieten, die mit mir kisten in den 5. stock ohne lift tragen. wo erhält man hilfe, die einen nicht ruiniert? stimmt es, dass man im Brockenhaus für nicht viel geld helfer anfragen kann? wäre um alle tipps und tricks froh, danke!
Heisser Draht: Im Internet finden Sie verschiedene Checklisten, die den Umzug erleichtern können. Zum Beispiel auch bei der Stadt Zürich. Preiswerte Zügelhelfer finden Sie in Einsatzprogrammen der Arbeitslosenversicherung. Kontaktieren Sie das RAV. Ob das Brockenhaus Helfer zur Verfügung stellt, müssen Sie beim Brocki selbst abklären.

Lukas, Aarau: Nach 2 Jahren in der Wohnung waren Ränder zu sehen, wo Bilder an den Wänden waren. Wir haben nie geraucht. Die Reinigungsfirma hat die Wände gebürstet und feucht gewaschen. Wir sollen nun den Maler zahlen, weil das keine natürliche Abnützung sei. Ist das i.O.?
Heisser Draht: Es kommt darauf an, ob es sich um eine normale oder ausserordentliche Abnutzung handelt. Soweit sich die Abnutzung aus dem normalen Gebrauch der Mietsache ergibt, ist sie normal. Das Aufhängen von Bildern gehört zum normalen Wohnen und ist damit keine ausserordentliche Abnutzung. Sie müssen nicht zahlen.

Anja, Zürich: mein wg-gspänli und ich ziehen aus, haben aber relativ viel schäden in der wohnung hinterlassen (abgeblätterte farbe, dellen in den wänden etc.) – wie geht man da vor und kann man dafür nicht das depot einsetzen? müssen wir oder die verwaltung die handwerker bestellen? danke!
Heisser Draht: Grundsätzlich müssen Sie die Wohnung im Zustand zurückgeben, in welchem Sie sie übernommen haben. Für die Behebung dieser Mängel sind damit Sie zuständig. Aber nur für jene, die aufgrund einer ausserordentlichen Abnutzung entstanden sind. Sprechen Sie sich mit der Verwaltung ab. Das Depot ist nur die letzte Möglichkeit.

Bernie: Hallo, Ich habe vor acht Jahren eine möblierte Wohnung übernommen, es wurde kein Mietzinsdepot bezahlt, und keine Mängelliste aufgenommen. Was muss ich nun bei der Abnahme alles beachten? Die gemieteten Möbel sind ja auch älter geworden.
Heisser Draht: Besichtigen Sie zusammen mit dem Vermieter die Wohnung. Da kein Antrittsprotokoll besteht, ist der Vermieter beweispflichtig, dass Mängel während Ihrer Wohndauer entstanden sind. Achten Sie also darauf, dass im Rückgabeprotokoll nur Mängel aufgenommen werden, die zweifelsfrei Ihnen zugeordnet werden können.

Tomi, Olten: 1. In der neuen Küche ist kein Dampfabzug drin. Muss der Vermieter diesen bereitstellen? 2. Die neue Wohnung hat einen alten PTT-Anschluss, ich habe jetzt eine TT-Buchse montiert, damit mein Telefon und Internet angeschlossen werden können. Ein Monteur musste auch kommen, da die Verbindung falsch eingestellt war (im Schaltkasten). Wer muss das bezahlen?
Heisser Draht: 1. Nein, es gibt kein Recht auf einen Dampfabzug. 2. Wenn die PTT-Buchse nicht mehr funktioniert hat, muss der Vermieter zahlen. Ansonsten müssen Sie selber in die Tasche greifen, da Sie auch den Auftrag dazu gegeben haben.

Katja, Bottmingen: Ich habe in meinem Mietvertrag die Vereinbarung drin, dass ich meine Wohnung in besenreinem Zustand übergeben muss. (Zahle für die Reinigung pro m2 Fr 6.-) Was muss ich unter besenrein verstehen? Muss ich die Kästen/Fenster reinigen? Besten Dank für Ihre Auskunft!
Heisser Draht: Besenrein heisst eben besenrein, mit dem Besen geputzt, nicht mehr. Die Kästen und Fenster müssen Sie vom Gröbsten befreien (z.B. Spinnennetze)

Häfliger, Flamatt: Wo bekomme ich günstige und praktische Umzugskartons?
Heisser Draht: In den Brockis der Heilsarmee können Sie eine Brocki-Box benutzen. Das Depot beträgt zwei Franken. Schauen Sie auch in Kleinanzeigen und in grossen Läden nach.

Rosmarie: Darf der Vermieter wirklich nach Job und Einkommen fragen?
Heisser Draht: Ja, das braucht er, um entscheiden zu können, ob man den Mietzins bezahlen kann.

Tomi, Olten: Muss der Vermieter einen Dampfabzugshaube in der Küche bereitstellen? Wer bezahlt, die sind ja nicht ganz billig?
Heisser Draht: Nein, es gibt kein Recht auf einen Dampfabzug.

Tanja, Thurgau: Wenn mir der Vermieter die Wohnung kündigt, wann muss ich spätestens ausziehen aus der Wohnung? Kann er mich zwingen, innerhalb einer Frist aus der Wohnung zu gehen? Oder gibt es da keine Fristen, und ich kann bleiben, solange ich keine andere Wohnung habe? Vielen Dank.
Heisser Draht: Die normale Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Schauen Sie bezüglich Kündigungstermine im Mietvertrag nach. Bei ausserordentlichen Kündigungen sind kürzere Fristen denkbar. Nach Ablauf der Frist müssen Sie die Wohnung verlassen, ansonsten riskieren Sie eine polizeiliche Ausweisung.

Toni, Ostermundigen: Wir haben unsere Wohnung ausserterminlich auf Ende April gekündigt und haben gleichzeitig eine tadellose Nachmieterin (inkl. ausgefüllten Bewerbungsunterlagen, Begleitbrief und Betreibungsregisterauszug) vorgeschlagen, welche die Wohnung zu den heutigen Konditionen und Umständen übernehmen möchte. Trotzdem hat heute die Liegenschaftsverwalterin am Tel. spitze Bemerkungen bezügl. offizieller Kündigungstermine usw. gemacht. Wir sind aber nach wie vor der Überzeugung, dass wir uns absolut anständig und vorbildlich verhalten haben. Oder liegen wir mit unserer Ansicht komplett daneben?
Heisser Draht: Nein, wenn Sie ausserterminlich kündigen, müssen Sie einen Nachmieter stellen. Dieser muss zumutbar und zahlungsfähig sein. Ausserdem muss er den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen wie Sie übernehmen. Diese Voraussetzungen haben Sie eingehalten und sich damit korrekt verhalten.

Rolf, Zürich: ich liess einen teppich über den linoleumboden verlegen. dabei wurde ein leim verwendet, der den belag schädigte: die versicherung zahlte nicht, ich musste rund 1600 franken zahlen für einen neuen linoleum. Dabei kam heraus, dass im einen zimmer ein wasserschaden entstanden war, der belag hätte also zur behebung des komplett feuchten untergrunds sowieso entfernt werden müssen. ich sagte der livit, ich wolle deswegen nur für den neuen boden im anderen zimmer aufkommen, sie müssten die kosten für das andere zimmer übernehmen. sie weigerten sich. jetzt ärgere ich mich, weil ich zahlte, um die leidige sache zu beenden, statt zum mieterschutz zu gehen und den fall vorzutragen. was denken Sie, hätte die immobilienverwaltung die kosten für das wasserschadenzimmer nicht übernehmen müssen (kann ja auch stark gesundheitsschädigend sein, schimmel und feuchtigkeit)? hätte ich jetzt nach etwas über einem jahr noch ein chance auf eine rückerstattung?
Heisser Draht: Es kommt darauf an, wer für den Wasserschaden verantwortlich war. Waren Sie dafür verantwortlich, müssten Sie bezahlen. Lag der Fehler beim Gebäude, müsste der Eigentümer zahlen.

Beni, Dielsdorf: ich bin vor fast 2 Jahren in eine andere Wohnung gezogen. Nun habe ich eine Nebenkostenabrechnung von der früheren Wohnung erhalten (andere Verwaltung). mit 600 Fr. rückwirkend vom 2004+2005 (Anzahl Tage, für welche ich in der Wohnung war). Das ist beinahe eine ganze Monatsmiete! Es bezieht sich auf eine 1-Zimmer Wohnung. Als ich ausgezogen bin, habe ich gedacht, alles sei abgeschlossen. Nun nach 2 Jahren erhalte ich so eine Rechnung. Habe ich eine andere Wahl, als diese Rechnung zu bezahlen?
Heisser Draht: Nebenkosten verjähren nach fünf Jahren, bis dann müssen Sie zahlen. Wenn Ihnen die Rechnung zu hoch erscheint, können Sie beim Vermieter Einblick in die Belege verlangen.

Isabelle, Cham: ich bin umgezogen und habe beim wohnungsputzen entdeckt, dass eine ecke im schlafzimmer, wo früher der schrank stand, grau ist. ich habe der vermietung sofort bescheid gesagt. jetzt meinte die vermietung, es wäre das problem wegen meines schrankes, es wäre zu wenig luft in die ecke gekommen. bin ich haftbar? ich habe immer genug gelüftet und auch die heizung läuft.
Heisser Draht: Das ist schwierig zu beurteilen. Es kann sein, dass Sie zahlen müssen, wenn Ihnen mangelnde Sorgfalt nachgewiesen werden kann. Ansonsten muss der Vermieter zahlen.

Conny, Zürich: wir ziehen ausserterminlich aus per mitte april. wir suchen nun einen nachmieter und wir haben einen, der alleine in die 4.5 zimmer wohnung ziehen möchte. ist dieser zumutbar oder kann uns die verwaltung den ablehnen und wir müssen noch andere suchen?
Heisser Draht: Der Nachmieter muss zumutbar und zahlungsfähig sein. Zumutbar heisst, dass er in die Mieterstruktur passen muss. Dies ist aber fast immer der Fall. Zahlungsfähig bedeutet, dass er eine gute Zahlungsmoral hat (Betreibungen) und er sich die Wohnung auch leisten kann. Das ist erfüllt, wenn die Miete nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmacht. Ausserdem muss er den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen wie Sie übernehmen. Erfüllt der Nachmieter diese Voraussetzungen, haben Sie Ihre Pflicht getan.

Heiniger, Solothurn: Werden bald aus heutiger Wohung ausziehen. Da das Sofa zu nah an der Wand stand, gab es durch Reibung Abdrücke auf der Wand.
Heisser Draht: Das ist normale Abnutzung und nicht von Ihnen zu bezahlen.

Adrian, Bern: Hallo. Ich ziehe offiziell auf den 30 April aus. Wann findet die Schlüsselübergabe der alten Wohnung statt?
Heisser Draht: Schauen Sie im Mietvertrag nach. Vereinbaren Sie mit dem Vermieter einen Rückgabezeitpunkt.

Bruno, Zug: Wie lange muss ich auf die Kaution warten? Am Fenstersims habe ich einen Schaden am Holz, welcher aber schon bei meinem Einzug war. Es wurde aber damals nicht protokoliert. Bin schon 7 Jahre in der Wohnung. Und dann sind noch Schimmelflecken im bad.
Heisser Draht: Kaution: Nach einem Jahr muss Ihnen die Bank das Depot auch ohne Unterschrift des Vermieters aushändigen, sofern keine Betreibungen oder andere Verfahren zwischen den Beteiligten laufen. Zuvor können Sie bei der Schlichtungsbehörde auf Rückgabe des Depots klagen. Der Vermieter ist dafür beweispflichtig, dass die Schäden während Ihrer Mietdauer entstanden sind. Kann er dies nicht, was wie bei Ihnen ohne Protokoll schwierig sein dürfte, muss er den Schaden tragen.

Claudia, Benglen: vor kurzem bin ich umgezogen. in meiner alten wohnung hat es leider einen wasserschaden von mir gegeben, welchen ich erst beim umzug bemerkt habe. wie alt muss ein parkett sein, damit ich nichts mehr bezahlen muss oder nur noch einen bruchteil? und wie wird dies genau berechnet?
Heisser Draht: Die Lebensdauer eines Parketts an sich beträgt 40 Jahre, die der Versiegelung zehn Jahre. Bei Ihnen wird wohl das Parkett als solches beschädigt sein. Haben Sie z.B. vor 20 Jahren ein neues Parkett übernommen, zahlen Sie 50 Prozent.

Daniel: Also mal angenommen der Mieter bezahlt seine Miete nicht. Wird dann der Vermieter nach 30 Tagen eine Mahnung schreiben (Frist wiederum 30 Tage) und wenn der Mieter dann immer noch nicht bezahlt hat eine 2. Mahnung schreiben (Frist 7 Tage)? Wäre um eine genaue Antwort sehr froh, da wir nächste Woche eine Prüfung darüber schreiben.
Heisser Draht: Schauen Sie Artikel 257d des Obliagtionenrechts (OR) an.

Roland, Bern: in unserem mietvertrag steht, dass auf jedes monatsende mit einhaltung der dreimonatigen kündigugsfrist gekündigt werden kann. sind wir also nicht an die typischen kündigungsmonate mai und november gebunden?
Heisser Draht: Richtig. Der Mietvertrag geht vor.

Marc: Kann ich bei der Wohnungsübergabe meinen Versicherungsberater beiziehen?
Heisser Draht: Ja. Es bringt aber wahrscheinlich nicht viel. Was Sie als Mieter bezahlen müssen, ist nicht unbedingt das, was die Versicherung bezahlen muss.

Daniel, Schliern: Wie lange am Abend muss ich meine Wohnung für eine Wohnungsbesichtigung zur Verfügung stellen?
Heisser Draht: Sicher nicht jeden Abend. Legen Sie mit dem Vermieter eine oder mehrere Stunden pro Woche fest. Der Vermieter muss die Besuche rechtzeitig und im Voraus ankündigen und auf die Interessen er Mieter Rücksicht nehmen.

Susy, Luzern: Wie viel Prozent muss der Mieter von Büroräumlichkeiten bei Auszug für das Malen der Wände, etc. mittragen? Wir waren 4.5 Jahre Mieter dieser Räumlichkeiten. Gilt immer noch der Anteil von 70%?
Heisser Draht: Sie müssen nur die ausserordentliche Abnutzung zahlen und auch dann nur anteilsmässig zur Lebensdauer (Dispersionsfarbe 8 Jahre). Normale Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters.

Martin, Biel: Ich habe meinem Vermieter einen Nachmieter gebracht, welcher die Wohnung wollte. Nun weiss ich nicht, ob dieser meine Wohung auch wirklich bekommen hat. Ist es nun clever, die Mietzahlung per Ende Monat einzustellen, da ich nächste Woche die Wohnungsabnahme habe?
Heisser Draht: Erfüllt der Nachmieter alle Voraussetzungen, sind Sie von der Pflicht zur Bezahlung des Mietzinses befreit. Ich würde mich aber trotzdem bei Nachmieter und Vermieter erkundigen, was Sache ist. Lassen Sie sich vom Nachmieter schriftlich bestätigen, dass er die Wohnung zum Termin übernimmt bzw. übernommen hätte.

Marco, Zürich: Am 1.4.07 werde ich kurzfristig zügeln. Für den Umzug brauche ich jedoch noch einen «kleinen» Zügelwagen. Wo finde ich noch so kurzfristig einen preisgünstigen Transportwagen?
Heisser Draht: Das dürfte schwierig werden. Erkundigen Sie sich bei einem Brocki. Suchen Sie im Internet und holen Sie mehrere Offerten ein.

Jeannette, Untersiggenthal: Wir ziehen per 1. April aus einem gemieteten Einfamilienhaus aus. Der jetzige Vermieter hat die Übernahme über den Hauseigentümer-Verband organisiert. Was erwartet uns da?
Heisser Draht: Ein Abnahme-Experte, der allerdings die Interessen des Vermieters vertritt. Melden Sie sich beim Mieterverband und nehmen Sie ihrerseits einen Experten mit. Das ist allerdings kostenpflichtig.

Susy, Luzern: Ich suchte einen Nachmieter für meine 3 Zimmer Wohnung. Der Verwalter sagte mir zu, dass die Wohnung in 2 Wochen renoviert sei (Teppich hatte Löcher, war über 20 Jahre alt). Leider hat der Verwalter die Wohnung erst nach Ablauf der üblichen Kündigungsfrist renoviert. Das heisst, die Wohnung war nicht vermietbar und das Geld für die Inserate zum Fenster rausgeworfen. Nun fordert der Verwalter die Zahlung für die Miete bis und mit September. Ich bin der Meinung, diese Mieten muss ich nicht bezahlen, da die Wohnung entgegen der Versicherung des Verwalters nicht renoviert wurde und wirklich in diesem Zustand nicht vermietbar war. Habe ich recht? Wer zieht denn schon in eine Wohnung mit lauter Löchern im Teppich ein?
Heisser Draht: Wenn Sie ordentlich gekündigt haben, ist Ihre Mietzinszahlungspflicht am Ende der Kündigungsfrist erloschen. Ihr Fall scheint aber um einiges komplizierter zu sein. Melden Sie sich schriftlich beim Heissen Draht.

Fabio, Brütti: Wenn ich ausziehe, kann ich selber installierte Möbel drin lassen? Und bekomme ich allenfalls dafür noch etwas?
Heisser Draht: Nein. Die Wohnung ist so zu übergeben, wie sie übernommen wurde. Hat der Vermieter den Änderungen nicht schriftlich zugestimmt, müssen Sie den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

Itsch, Luzern: Die Vormieterin hatte die Streicharbeiten selber vorgenommen. Nun ziehen wir aus und haben sehr viele Mängel, nicht zuletzt verursacht durch unsachgemässe Streich- und Renovationsarbeiten durch den Vormieter. Ich hatte bei Einzug eine schriftliche Ergänzung (Briefform) zur Mängelliste durch den Vermieter unterzeichnen lassen. Meine Fragen: 1. Kann ich diese Ergänzung als meine Sicherheit geltend machen und 2. Wie kann ich mich vor Forderungen schützen bzw. meines Erachtens überrissene Forderungen relativieren?
Heisser Draht: Hat der Vermieter die Mängelliste akzeptiert, können Sie diese nun geltend machen. Sofern daraus ersichtlich ist, welche Mängel der Vormieterin zuzuschreiben sind, kann er diese Mängel nicht Ihnen aufbürden, sondern eben der Vormieterin. Vor überrissenen Forderungen können Sie sich in erster Linie schützen, wenn Sie das Abgabeprotokoll, wo Mängel und damit verbunden Forderungen an Sie festgehalten sind, nicht unterzeichnen. Wenn Sie sich nicht einigen können, gelangen Sie an die Schlichtungsbehörde.

Nicholas, Zollikerberg: Wir sind vor gut 3 Monaten in eine neue Wohnung eingezogen. Inzwischen mussten wir den Kammerjäger kommen lassen. Die Küche war mit Motten befallen. Ebenfalls warten wir noch auf den Kaminfeger, auf eine Bestätigung, dass die Teppiche shampooniert wurden, da der Vormieter 4 Vögel im Schlafzimmer hatte. Ebenfalls ist in der Liegenschaft eine Kegelbahn. Es wird vielfach bis 23.30 gekegelt. Die Nebenkostenabrechnung betrug 360 Fr., auf unsere Telefonanrufe und E-Mails gibt der Vermieter keine antwort. Genügt dies, um ohne Kündigungsfrist auszuziehen?
Heisser Draht: Nein. Lassen Sie sich umgehend von der Schlichtungsbehörde näher beraten und koordinieren Sie mit ihr das Vorgehen.

Lorenzo, Bern: Sind ausserterminliche Kündigungen inzwischen nicht bereis quasi «normal"? Insbesondere wenn man einen einwandfreien Nachmieter stellt, welcher die Wohnung 1 zu 1 übernimmt?
Heisser Draht: Solange der Nachmieter die bereits erwähnten Voraussetzungen erfüllt, sind Sie von den Pflichten befreit. Normal ist es in dem Sinne, dass Sie dazu das Recht haben.

Ahmet, Solothurn: Wie bekommt ein IV-Rentner eine Wohnung, der auch noch Betreibungen hat? Jedes Anmeldeformular zwingt uns, ein Betreibungsauszug mitzugeben.
Heisser Draht: Melden Sie sich bei der Gemeinde und/oder der Pro Infirmis.

Nathalie, Wil: Ich ziehe bald in eine neue Wohnung um. Darf ich in der Wohnung rauchen?
Heisser Draht: Ja, Rauchen ist erlaubt.

Lukas, Aarau: Bei der Wohnungsabgabe meinte der Vermieter, wir hätten 5 Schlüssel bekommen, wir sind der Meinung, dass es nur 4 waren. Ein Protokoll der Schlüsselübergabe von damals existiert nicht. Was nun?
Heisser Draht: Falls kein Protokoll existiert, ist der Vermieter beweispflichtig.

Hans, Winterthur: Wir ziehen wieder aus. Bei Mietantritt war der Bachofen immer noch stark verschmutzt vom Vormieter. Das haben wir auch so im Übernahme-Protokoll vermerkt. Müssen wir den Bachofen jetzt putzen, wenn wir ausziehen?
Heisser Draht: Ja, Sie müssen einen gereinigten Backofen abgeben. Damals hätte die Reinigung vom Vermieter noch vorgenommen werden müssen.

Martin, Graubünden: wenn ich mit dem auszugsprotokoll nicht einverstanden bin, darf ich ihn dann auch verweigern zu unterschreiben? wenn ja, was muss ich dann machen?
Heisser Draht: Sie haben das Recht, das Protokoll nicht zu unterzeichnen. Schliesslich würde dies dann als Beweis gegen Sie verwendet. Nehmen Sie für die Abgabe einen Experten des Mieterverbandes mit. Der Vermieter ist beweispflichtig, dass die Schäden während Ihrer Mietdauer entstanden sind. Kommt keine Einigung zustande, wird der Vermieter vor die Mitschlichtungsbehörde gehen.

Bernhard, Stettlen: Die 5,5 Zimmerwohnung wird uns 1600.- inkl. kosten. Die Wohnung ist seit 40 Jahren nicht mehr renoviert worden und der verstorbene Vormieter war ein starker Raucher. Was dürfen wir alles für Renovationen verlangen? Der Vermieter will nur alle Böden auswechseln und die Wände streichen lassen. Das Bad und die Küche sind aber in einem sehr schlechten Zustand.
Heisser Draht: Man hat keinen Anspruch auf eine Renovation. Nur wenn die Einrichtungen in einem so schlechten Zustand sind, dass sie einen Mangel darstellen, können Sie deren Behebung verlangen. Erkundigen Sie sich bei der Schlichtungsbehörde.

Paolo, Rüti: Bin ich dafür zuständig, dass im Bad der Duschschlauch inkl. Duschkopf ausgewechselt wird?
Heisser Draht: Ja, Das gehört zum kleinen Unterhalt. Diesen muss der Mieter bis zu einem Betrag von 150 Franken übernehmen.

Claudia, Baden: Wir haben in der Wohnung geraucht, aber die Garantie für alle Wände sind abgelaufen. Nun möchte die Verwaltung wegen übermässiger Abnutzung, dass wir die Deckungsfarbe samt Arbeit bezahlen müssen. Ist dies legitim?
Heisser Draht: Ja. Raucherschäden müssen Sie bezahlen. Den Grundanstrich ganz und den Deckanstrich gemäss Lebensdauer.

Joe, SG: als ich die wohnung übernahm, musste ich sie zuerst putzen. dies habe ich in der mängelliste notiert. kann ich nun die wohnung ohne zu reinigen abgeben?
Heisser Draht: Nein, Sie sind verantwortlich, dass die Wohnung gereinigt abgegeben wird. Dafür, dass Sie damals selbst haben putzen müssen, hätten Sie Rechnung stellen können. Holen Sie das nach.

Andrea: Wir haben ein Mietvertrag für ein Aussenabstellplatz und ein Tiefgaragenplatz. Nun haben wir nur noch ein Auto und haben den Tiefgaragenplatz gekündigt. Der Vermieter möchte, dass wir den Tiefgaragenplatz nehmen und auf den Aussenabstellplatz verzichte. Kann er das von uns verlangen?
Heisser Draht: Nein, Sie können kündigen, was Sie möchten. Allerdings kann der Vermieter dann den anderen Platz kündigen. Versuchen Sie, sich mit ihm zu einigen. Und bedenken Sie, dass ein Platz in der Garage doch einige Vorteile gegenüber einem Aussenplatz hat.

Hans, Luzern: Stimmt es, dass der Mieter nach 3 Jahren einen Neuanstrich der Wände bezahlen muss?
Heisser Draht: Nein, Sie müssen lediglich die ausserordentliche Abnutzung zahlen. Nach 10 Jahren ist die Lebensdauer abgelaufen, dann zahlen Sie nur noch bei mutwilliger Zerstörung.

Adrian: hallo, nach der aussterminlichen wohnungsübernahme weigert sich der vermieter, die wohnung frisch zu streichen, nachdem der vormieter 10 jahre darin geraucht hat. ich habe dies als mangel geltend gemacht, es wird jedoch nicht behoben. ist das rechtens?
Heisser Draht: Sie haben den Mietvertrag vom Vormieter übernommen. Nur wenn Sie vom Vermieter eine Zusicherung für das Neustreichen erhalten haben, muss neu gestrichen werden. Ansonsten stellt es keinen Mangel dar.

Danny, Ebikon: Es es richtig, dass die Kündigung am letzten Tag vor der Kündigungsfrist beim Vermieter sein muss und nicht der Poststempel zählt?
Heisser Draht: Das ist richtig. Die Kündigung ist verspätet, sofern sie erst eintrifft, wenn die Kündigungsfrist bereits zu laufen begonnen hat.

Valerie, Bern: Ich habe gehört, dass die Heilsarmee Brockis Zügelkisten verkaufen. Können Sie mir mehr Auskunft geben?
Heisser Draht: Sie verkauft sie nicht. Für ein Depot von zwei Franken können sie die Zügelkisten benutzen.

Markus, Basel: ist swisscaution eine seriöse alternative zum mietzinsdepot?
Heisser Draht: Stellen Sie die Frage schriftlich bei Heissen Draht: heisser.draht@blick.ch oder Redaktion Blick, Heisser Draht, Postfach, 8021 Zürich.

Stephanie, St. Gallen: wenn ich auf den 30.6.2007 ausziehe, muss ich bei der kündigung schreiben, ich kündige per 30.6.2007 oder per 31.3.2007? wir hatten wegen dem schon riesen diskussionen.
Heisser Draht: Schreiben Sie «Ich kündige auf den 30.6.2007». Sie müssen immer das Ende der Kündigungsfrist angeben. Sie müssen aber unbedingt sicherstellen, dass die Kündigung bis 31.3.2007 beim Vermieter eingetroffen ist.

Pascal, Pratteln: Darf der Vermieter einen Schlüssel zu der Mietwohnung zurückbehalten? Und wie bin ich mir sicher, dass ich alle Schlüssel besitze?
Heisser Draht: Nein, das darf der Vermieter nicht. Theoretisch können Sie nie sicher sein. Der Vermieter darf allerdings nicht ohne Ihr Einverständnis die Wohnung betreten. Ansonsten begeht er Hausfriedensbruch.

Doris, Wettingen: Hallo, ich habe mit der Kündigungsbestätigung eine Checkliste erhalten, was alles zu erledigen ist zur Wohnungsübergabe. Darunter ist ein Punk der verlangt, dass ich alle Elektrogeräte auf Funktion prüfen lasse und zwar von einem Elektrofachmann. Das kostet mich ca. Fr. 150.-. Darf die Verwaltung dies verlangen? Danke für Ihre Antowort.
Heisser Draht: So etwas darf die Verwaltung nur verlangen, solange es im Mietvertrag enthalten ist.

Robert, Amriswil: WIr ziehen aus der Wohnung, wo wir 2 Jahre drin waren aus. Unser Kleinkind hat diverses wie Teppich, Tapeten etc. beschädigt. Wir haben eine Mobiliarhaftpflichtversicherung. Müssen wir als Mieter jetzt immer noch etwas an den Schäden zahlen ausser dem Selbstbehalt?
Heisser Draht: Sie zahlen die ausserordentliche Abnutzung (unter Berücksichtigung der Lebensdauer). Dann kommt es darauf an, was Ihre Versicherung alles deckt. Das ist nicht immer deckungsgleich. Es ist also zumindest nicht auszuschliessen, dass Sie neben dem Selbstbehalt noch mehr zahlen müssen.

Martin, Graubünden: leider bin ich nicht im mieterverband, da ich bis jetzt noch nie ärger hatte mit den vermietern ... tja, ist immer das erste mal. reichen auch personen aus von der versicherung? so, dass ich das auszugsprotokoll nicht unterzeichne?
Heisser Draht: Die Begleitpersonen sind immer Parteivertreter und haben so oder so keinerlei Entscheidungsbefugnis. Wenn Sie nicht unterzeichen, wird der Vermieter vor die Schlichtungsbehörde gehen und ist dann beweispflichtig.

Steven: Wir ziehen Ende Monat aus unserer WG. Im Wohnzimmer haben wir ca. 16 Dübellöcher. Gehört dies noch zur normalen Abnutzung? (Stimmt es, dass für ein Loch ca. 5.- verlangt wird?)
Heisser Draht: Das ist schwierig zu sagen und könnte nur vor Ort entschieden werden. Sie können die Löcher aber selber mit Paste und Spachtel flicken. 16 Löcher dürften schon sehr an der oberen Grenze für eine normale Abnutzung liegen, wohl eher darüber.

Ursi: Darf der Vermieter ohne Anmeldung die Wohnung betreten? (Wenn niemand zuhause ist)
Heisser Draht: Nein, das ist Hausfriedensbruch, wenn er gegen Ihren Willen die Wohnung betritt.

Ines, St. Gallen: Ich hatte per 01.02.2007 einen Mietvertrag unterschrieben für eine 2.5 Zimmer-Wohnung. Nun musste ich aus persönlichen Gründen einen Nachmieter finden, obwohl ich die Wohnung noch nicht angetreten hatte. Ich hatte sofort jemanden, der die Wohnung zu den gleich Konditionen übernommen hat. Alle Kosten für das Inserat usw. habe ich übernommen. Auch das Besichtigen der Wohnung an den Interessenten. Nun möchte die Immobilienfirma 360.- für den «Aufwand» den sie hatten. Ich bin der Meinung, dass die überhaupt nicht das Recht haben, mir diesen Pauschalbetrag zu verrechnen. Nun wurde ich von dieser Immobilienfirma betrieben, weil ich mich geweigert habe, die Rechnung zu bezahlen. Dürfen die das?
Heisser Draht: Erheben Sie Rechtsvorschlag. Die Firma müsste den Schaden beweisen können, ansonsten schulden Sie nichts.

Mike, Zürich: Habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt, wollte aber schon früher ausziehen. Der Vermieter teilte mir darauf mit, dass er evtl. einen Nachmieter hätte. Ich müsse aber die Wohnung leeren und ihm alle Schlüssel abgeben. Dies habe ich getan. Nun teilt mir der Vermieter mit, dass der potenzielle Nachmieter kein Interesse mehr hätte und ich die zwei ausstehenden Mieten zu bezahlen hätte. Muss ich dies tun, ich kann ja selbst nicht mehr über die Wohnung verfügen? PS: ein Abgabeprotokoll wurde nicht aufgenommen
Heisser Draht: Melden Sie sich schriftlich beim Heissen Draht.

Cyrill, Zuerich: ich habe die Wohnung uebernommen (ausservertraglich) und musste den elektriker bestellen fuer den telefonanschluss, da meine vormieterin cablecom hatte. der elektriker hatte in 5 min die pin-stecker umgesteckt. wer deckt diese kosten?
Heisser Draht: Melden Sie sich schriftlich beim Heissen Draht.

Chantal, Basel: Hallo. Durch ein Missgeschick wurde bei der Tapete ein Stück weggerissen. Muss nun die ganze Wand neu tapeziert werden oder kann das ausgebessert werden? Muss ich dem Vermieter Bescheid geben, oder kann ich mich selber um die Instandsetzung:
Heisser Draht: Sprechen Sie sich mit dem Vermieter ab.

AC, Luzern: wir besitzen ein eigenes haus mit zwei dachwohnungen. nun möchte eines unserer kinder die eine wohnung übernehmen und mieten. ausgangslage ist jedoch die, dass die wohnung vermietet ist. meine frage ist nun, ob es möglich ist, dem mieter aufgrund von eigengebrauch zu künden? auf was muss ich achten?
Heisser Draht: Melden Sie sich schriftlich beim Heissen Draht.

Bettina, Matt: Wir sind am 01.02.07 in unsere neue Wohnung gezogen. Seit ein paar Tagen «stinkt» es immer sehr stark nach «Katzenfutter», wenn wir das WC spülen. Beim Spülen des WCs leert es uns immer den Syphon in der Küche. Müssen wir diesen Mängel beheben oder der Vermieter?
Heisser Draht: Melden Sie den Mangel dem Vermieter und setzen Sie eine angemessene Frist für die Behebung.

Moderator: Liebe Leserinnen und Leser, bitte stellen Sie keine Fragen mehr. Die noch offenen Fragen werden nach Möglichkeit von uns beantwortet.

Franziska: wir wohnen seit 7 jahren am gleichen ort. in dieser zeit haben wir nie eine nk-abrechnung bekommen. ist doch nicht in ordnung oder?
Heisser Draht: Checken Sie die Akontozahlungen, denn Nebenkosten verjähren nach fünf Jahren. Haben Sie zu wenig bezahlt, ist das gut für Sie. Haben Sie zu viel bezahlt, weniger.

Markus, Zuzwil: Wann muss die Verwaltung spätestens nach dem Auszug die Mietzinskaution zurückerstatten?
Heisser Draht: Nach einem Jahr können Sie von der Bank die Herausgabe des Depots verlangen, sofern keine Betreibungen oder andere Verfahren zwischen den Beteiligten laufen. Zuvor können Sie es klageweise bei der Schlichtungsbehörde herausverlangen.

Sandra, Spreitenbach: ist es richtig, dass ich das Recht habe, erst am Montag den 2. April die Wohnung abzugeben, da der 1. auf einen Sonntag fällt?
Heisser Draht: Versuchen Sie sich mit dem Vermieter zu einigen. Und erkundigen Sie sich bei der Schlichtungsbehörde, da dies kantonal unterschiedlich geregelt ist.

Sonja, Reinach AG: Werde am 23.03.2007 in eine Wohnung ziehen, welche noch nicht fertig gestrichen ist. Kann ich eine Mietvermienderung beantragen, die Malerarbeiten werden voraussichtlich bis April dauern.
Heisser Draht: Ja, gelangen Sie an den Vermieter und verlangen Sie eine Mietzinsreduktion. Auf www.mieterverband.ch finden Sie Beispiele für den Umfang der Reduktion.

Benjamin, Birmenstorf: Kann ich Eingenleistungen, wie einen komplett neuen Rasen, bei der Abnahme geltend machen? Der Zustand des Garten ist um 100% besser als bei der Übername …
Heisser Draht: Nur wenn der Vermieter schriftlich zugestimmt hat. Und auch dann besteht lediglich die Möglichkeit für Entschädigung bei erheblichem Mehrwert.

Steven: hallo, wir ziehen ende monat aus und haben nächste woche unsere wohnungsabgabe. im bad hat sich bei den kittfugen schimmel gebildet. dieses problem hat aber die gesamte liegenschaft. wir lüften immer genug und haben schon viel probiert. müssen wir die kittfuge ersetzen? danke..
Heisser Draht: Kaum. Es scheint, dass dies nicht durch Ihre unsachgemässe Nutzung entstanden ist, sondern dass die Liegenschaft als solche mangelhaft ist.

Heiss diskutiert
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