Hartes Urteil in Luzern
Autobahn-Raser (47) muss nach Unfall ins Gefängnis

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte einen Raser zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Er hatte mit überhöhter Geschwindigkeit und unter Drogeneinfluss einen Unfall mit mehreren Verletzten verursacht.
Publiziert: vor 30 Minuten
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Der Unfall ereignete sich in der Nähe der Ausfahrt Emmen Süd.
Foto: URS FLUEELER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Ein Raser (47) muss nach einem Unfall mit mehreren Verletzten in den Knast: Das Luzerner Kriminalgericht hat den Autofahrer zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe verurteilt. 

Der Mann war in einer Mainacht 2024 auf der Autobahn A2 in Luzern, auf der Tempo 80 gilt, deutlich zu schnell unterwegs. Im Sonnenbergtunnel beschleunigte er auf 147 km/h, im Reussporttunnel auf 104 km/h.

Fahrer war auf Drogen

Kurz nach dem Reussporttunnel kollidierte das Auto des Beschuldigten in einer leichten Rechtskurve mit einem korrekt links von ihm fahrenden Personenwagen. Die beiden Fahrzeuge prallten darauf gegen Betonelemente. Alle acht Fahrzeuginsassen wurden beim Unfall verletzt.

Das Gericht sprach den Beschuldigten des Rasertatbestands, des Fahrens im fahrunfähigen Zustand, der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung und des Drogenkonsums schuldig. Dies geht aus dem am Sonntag publizierten Urteildispositiv hervor.

Kein Landesverweis

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Davon muss der Beschuldigte sechs Monate absitzen. Für die restlichen 21 Monate gewährte das Gericht bei einer Probezeit von zwei Jahren den bedingten Vollzug. Die Staatsanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert.

Auf den von der Staatsanwaltschaft verlangten Landesverweis verzichtete das Gericht. Grund dafür ist, dass es den Beschuldigten von dem von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Vorwurf der Gefährdung des Lebens freisprach. Dieses Delikt würde einen obligatorischen Landesverweis nach sich ziehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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