Hans E. erdrosselte seine Frau im Wald von Scherz AG
Freigesprochen!

Der 69-jährige Hans E. musste gestern vor Gericht. Anklage: vorsätzliche Tötung. Der Rentner hat seine Frau auf ihren Wunsch hin ermordet.
Publiziert: 13.01.2015 um 18:33 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 02:58 Uhr
Von Daniel Riedel

Nach 41 Ehejahren erdrosselte Hans E.* (69) im Mai 2013 seine Ehefrau Margrith E.* († 65) in einem Waldstück in Scherz AG. Gestern stand der Rentner wegen seiner Tat vor dem Bezirksgericht Brugg AG – die Verhandlung endete mit einem Freispruch. Denn der ehemalige Prokurist ist demenzkrank und war laut Gericht und Gutachterin schon bei seiner Tat nicht schuldfähig.

Trotzdem zeigten sich Freunde und Familie von Hans E. erschüttert. Niemand hätte dem zierlichen Mann so etwas zugetraut.

Rückblick: Im Frühling 2013 äussert die Ehefrau diffuse Existenzängste. Trotz eigener Wohnung in Rüschlikon ZH und Erspartem befürchtet Margrith E., dass das Geld im Alter nicht reicht. Sie weckt nachts ihren Mann, spricht von ihren Sorgen, zeigt depressive Züge. Sie möchte von der Welt «gehen», Hans E. soll ihr helfen.

Der Mann kann die Signale wegen seiner schleichenden Demenz nicht richtig einordnen: Am 16. Mai 2013 lässt sich der Rentner auf den folgenschweren «letzten Wunsch» seiner Frau ein.

Morgens um sechs Uhr fährt das Paar ziellos durch Zürich. In die Limmat will die Frau nicht springen, weil «sie nicht schwimmen kann». Gegen acht Uhr landen sie in einem Wald in Scherz. Margrith E. gibt dem Mann ihren Ehering. Hans E. greift zu einem Holzscheit, legt es wieder hin. Dann setzt sich Margrith E. auf den Boden, ihr Mann lehnt sich über sie und erdrosselt sie mit einem Schal. Margrith E. wehrt sich keine Sekunde.

Nach der Tat fährt Hans E. zu seiner Wohngemeinde und meldet den Tod – er wird verhaftet. Die Gerichtsgutachterin erklärt: «Aufgrund der Demenzerkrankung war ihm das Unrecht der Tötung nicht mehr bewusst. Er dachte, er tut seiner Frau einen Gefallen. Auch die fehlende Betroffenheit und Reue passen ins Krankheitsbild.»

Der Rentner, der mittlerweile in einer Demenzklinik lebt, folgt den Ausführungen teilnahmslos. Sagt nur: «Ich will nichts sagen.»

Unter dem Aspekt der Erkrankung plädiert der Verteidiger auf Freispruch. Der Staatsanwalt fordert 15 Monate bedingter Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung. Gerichtspräsidentin Gabriele Kerkhoven spricht den Angeklagten schliesslich wegen Schuldunfähigkeit frei, besteht aber auf einer engmaschigen Betreuung des Demenzkranken. Ihre Begründung: «Eine einmalige Konstellation und ein Schicksal, das uns alle treffen kann.»

* Name bekannt

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