Hanf-Prozess
Urteil im CannaBioland-Prozess bestätigt

FREIBURG - Das Freiburger Kantonsgericht hat im Fall CannaBioland die erstinstanzlich ausgesprochene unbedingte Freiheitsstrafe für den Präsidenten des Vereins Schweizer Hanffreunde bestätigt.
Publiziert: 19.03.2009 um 18:38 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:54 Uhr
Dieser hat bereits Beschwerde angekündigt.


Der Anwalt Jean-Pierre Egger, in der Affäre CannaBioland Geschäftspartner des CannaBioland-Pächters, wurde im Januar 2008 zu 18 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt. So lange soll er nun auch gemäss dem Urteil des Freiburger Kantonsgerichts ins Gefängnis. Egger will es aber ans Bundesgericht weiterziehen.


Die für die Gewährung des bedingten Strafvollzugs notwendige gute Prognose hielt das Freiburger Kantonsgericht im Fall des über 60-jährigen Anwalts nicht für gegeben. Der Vorsitzende hob in der Verhandlung den missionarischen Ton Eggers hervor, mit dem dieser die Vorzüge von Hanf anpreise.

Egger insistierte einmal mehr, es gebe Bauernhanf, für den der Bund Subventionen auszahle und für den er sich einsetze, und indischen Hanf. Verboten sei nur letzterer.

Das Kantonsgericht hielt sich aber strikt an die Bundesgerichtspraxis und den darin festgelegten THC-Grenzwert von 0,3 Prozent. Ab diesem Wert gilt Hanf als Droge. Laut dem Kantonsgericht hat Egger gewusst respektive musste wissen, dass der CannaBioland-Hanf als Drogenhanf benutzt werden konnte.

In der Affäre CannaBioland geht es um ein Hanffeld beim Weiler Litzistorf in der Gemeinde Bösingen FR. Der Bauer, der es bewirtschaftete, wurde im Januar 2008 zu einer 21-monatigen bedingten Strafe verurteilt. Sowohl das Urteil gegen ihn wie gegen Egger ergingen wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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