Die entsprechende Anpassung des Steuergesetzes war im Kantonsparlament unbestritten. Der Thurgau sei der einzige Kanton, der sein Steuersoftware-System noch nicht vereinheitlicht habe, erklärten Sprecher im Parlament.
Mit der Vereinheitlichung verspricht sich die Politik Effizienz- und Synergieeffekte bei Gemeinden und Kanton. Auch könnten Vorteile der Digitalisierung mit einer einheitlichen Steuersoftware besser genutzt werden.
Der Regierungsrat rechnete in der Botschaft zur Gesetzesänderung mit Anschaffungskosten von 4 bis 6 Millionen Franken. Die Revision gründet auf einer Motion aus dem Jahr 2022, die im Grossen Rat mit 99 zu 0 Stimmen angenommen wurde. (SDA)
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