In der kantonalen Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub ist festgehalten, dass der Lohnanspruch bei schwangeren Mitarbeiterinnen nach Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses endet. Schwangere können danach Gelder gemäss Erwerbsersatzgesetz beziehen; diese entsprechen aber nur 80 Prozent des vorangegangenen Lohnes.
Betroffen seien vor allem befristet angestellte Assistenzärztinnen, heisst es in der Motion. Zwar verlängere das Basler Universitätsspital die Arbeitsverhältnisse bei Schwangerschaft von sich aus, aber dies sei im Gesamtarbeitsvertrag nicht verbindlich geregelt. Deshalb fordert die Motion, dass die Regierung auf eine entsprechende explizite Regelung hinwirken soll.
Gegen eine Überweisung sprachen sich die bürgerlichen Fraktionen FDP, LDP und SVP aus. Von dieser Seite wurde in erster Linie eine Bevorzugung des Personals des Kantons und öffentlich-rechtlicher Betriebe gegenüber der Privatwirtschaft moniert.
Diese Fraktionen unterlagen aber bei der Abstimmung. Die Motion wurde mit 61 zu 30 Stimmen bei einer Enthaltung zur Berichterstattung überwiesen.
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