Die BRK hat sich wie die Regierung auf die Vorgabe geeinigt, dass auf Transformationsarealen ab 15'000 Quadratmetern mindestens ein Drittel der neuen Wohnfläche gemeinnützig und dauerhaft in der Kostenmiete vermietet werden. Mit zusätzlichen Punkten will die BRK sowohl dem Initiativkomitee wie auch den Eigentümerschaften entgegenkommen.
Neu will sie das Bau- und Planungsgesetz mit dem Passus ergänzen, dass der kantonale Durchschnittswert an preisgünstigem Wohnraum 25 Prozent bis im Jahr 2050 betragen soll.
Die BRK beantragt auch eine Reduktion des Mehrwertabgabesatzes von 40 auf 20 Prozent bei neuem preisgünstigem Wohnraum. Neu hält die Kommission auch fest, dass bei den Vorgaben die Vermieterin selber keine Organisation des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein muss.
(SDA)
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