Der Rat stimmte mit 78 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen der Teilrevision des Hundegesetzes zu. Die wenigen Nein-Stimmen stammten aus den Fraktionen FDP und SVP.
Die Regierung und die Gesundheits- und Sozialkommission hatten in ihrem Antrag auf Teilrevision des Gesetzes darauf hingewiesen, dass die Anzahl der registrierten Hundebisse im Kanton in den letzten vier Jahren von 44 auf 64 angestiegen sei. Zugenommen habe ausserdem die Anzahl gravierender Hundebissverletzungen von 14 auf 30.
Vorgesehen ist, dass Halterinnen und Halter innerhalb eines Jahres nach Erwerb ihres Hundes den Nachweis einer praktischen Ausbildung erbringen müssen. Die Details - wie beispielsweise Art und Umfang der praktischen Ausbildung und Ausnahmeregelungen - will die Regierung auf Verordnungsstufe regeln. Es werde eine möglichst einfache und pragmatische Regelung in Anlehnung an andere Kantone anstrebt, sagte Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (Mitte).
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