Die französischsprachige Minderheit des Wahlkreises hat Anspruch auf eine angemessene Vertretung im Grossen Rat. So schreibt es die Kantonsverfassung vor. Weil es immer wieder Diskussionen gab, wie der Anspruch am besten erfüllt wird, schlägt der Regierungsrat eine Anpassung des Gesetzes über die politischen Rechte vor.
So sollen der französischsprachigen Bevölkerung neu so viele Mandate garantiert werden, wie es ihrem prozentualen Anteil an der französisch- und der deutschsprachigen Bevölkerung des Wahlkreises entspricht. Bis anhin wurde der Anteil ins Verhältnis zur Gesamtbevölkerung gesetzt. Es wurden also auch anderssprachige Einwohnerinnen und Einwohner mitgezählt.
Weiter sollen zweisprachige Personen in Zukunft hälftig an die deutsch- und französischsprachigen Bevölkerungsanteile angerechnet werden. Bleibt die demografische Verteilung gleich, würde die neue Berechnung zu einem zusätzlichen Garantiesitz für die französischsprachige Minderheit führen.
Der Grosse Rat befasst sich in der Herbstsession mit der Gesetzesänderung. Die neue Regelung soll erstmals bei den Grossratswahlen 2026 zur Anwendung kommen.
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