Ob das Kantonsparlament dereinst einer Abschaffung der Kirchensteuer-Pflicht für Unternehmen zustimmen wird, ist aber offen. Fürs Erste wünscht sich der Rat eine Auslegeordnung, wie sich in der Debatte zeigte.
Die Regierung solle die genauen finanziellen, juristischen und sozialen Folgen eines solchen Schritts aufzeigen, hiess es. Schliesslich leisteten die Landeskirchen mit dem Geld wertvolle Arbeit etwa zugunsten von Kindern und Jugendlichen, Armutsbetroffenen und Betagten.
Schweizweit kennen zurzeit 15 Kantone eine Kirchensteuerpflicht für juristische Personen. Eine fakultative Abgabe gibt es in den Kantonen Neuenburg und Tessin.
(SDA)
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