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Kanton Bern verbietet Traktor-Pulling-Wettbewerbe nicht

Im Kanton Bern können auch künftig Traktor-Pulling-Veranstaltungen stattfinden. Der Grosse Rat hat am Mittwoch mit grosser Mehrheit einen entsprechenden Vorstoss aus den Reihen der SP abgelehnt.
Publiziert: 05.06.2024 um 16:41 Uhr
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Aktualisiert: 06.06.2024 um 20:51 Uhr
Im Kanton Bern können auch künftig Traktor-Pulling-Veranstaltungen stattfinden. (Archivbild)
Foto: Philipp Schmidli
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Mitglieder des Grossen Rats lehnten den Vorstoss mit 109 Ja-Stimmen bei 22 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen deutlich ab. Die Motion verlangte vom Regierungsrat, ein Gesetz oder eine Verordnung auszuarbeiten, die Traktor-Pulling-Wettkämpfe verbieten, da diese Bodenbeschädigungen verursachten. Der Grosse Rat hielt ein solches generelles Verbot für unverhältnismässig.

Traktor-Pulling stammt aus den USA. Bei diesem Motorsport geht es darum, mit einem Traktor eine bis zu 25 Tonnen schwere Last so weit wie möglich zu ziehen. Gemäss Grossrat Reto Zbinden (SVP) finden im Kanton Bern jährlich drei solche Veranstaltungen statt.

Motionärin Sarah Gabi Schönenberger (SP) sah den Grund für ein Verbot in der hohen Belastung für den Boden und seine Durchlässigkeit. Solche Veranstaltungen stünden im Widerspruch zu den Bemühungen um Biodiversität. In ihrem Antrag vertrat sie die Auffassung, dass diese Wettkämpfe lediglich der Unterhaltung dienen.

Diese Argumente konnten den Grossen Rat nicht überzeugen. So wurde etwa darauf hingewiesen, dass auch andere Freizeitveranstaltungen wie Openair-Konzerte, Turn- oder Schwingfeste erhebliche Auswirkungen auf den Boden und die Umwelt haben.

«Heute werden an die Traktoren schon ziemlich hohe Anforderungen gestellt. Zudem gibt es andere Nutzungen von landwirtschaftlichen Flächen, die mindestens ebenso schädlich sind», sagte Grossrat und Landwirt Tom Gerber (EVP). Er verwies auf die Nutzung solcher Flächen als Parkplätze bei Demonstrationen.

Die Regierung wies darauf hin, dass jeder Traktor-Pulling-Wettbewerb im Kanton bewilligungspflichtig ist. Im Bereich des Bodenschutzes werde die Bewertung vom Amt für Landwirtschaft und Natur durchgeführt.

Das jurassische Kantonsparlament hatte bereits 2023 mit 40 zu 16 Stimmen einen Antrag abgelehnt, der entsprechende Veranstaltungen wegen der Bodenbeschädigungen in Frage stellte.

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