Mit dem am 23. Dezember 2020 in Rom abgeschlossenen Zusatzprotokoll sowie dem Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien wird nicht nur die Doppelbesteuerung vermieden, sondern es werden auch andere Fragen der Einkommens- und Vermögenssteuer geregelt. Das Abkommen ersetzt jenes von 1974.
Zu den italienischen Grenzgebieten gehören die Regionen Lombardei, Piemont und Aostatal sowie die autonome Provinz Bozen-Südtirol. Für in Italien ansässige Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten oder seit dem 31. Dezember 2018 in der Schweiz gearbeitet haben, ist eine Übergangsregelung vorgesehen. (SDA)
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