Gewaltbereite Fussballfans
Luzerner Regierung will FCL stärker in die Pflicht nehmen

Der Regierungsrat des Kantons Luzern möchte das Polizeigesetz anpassen und so den FC Luzern beim Kampf gegen Fangewalt stärker in die Pflicht nehmen. Es ist der Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative der Mitte.
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In und um das Stadion des FC Luzern soll es keine Fangewalt mehr geben.
Foto: URS FLUEELER

Der Kanton Luzern will bei der Fangewalt die Schrauben anziehen: Der FC Luzern soll im Kampf gegen gewaltbereite Fussball-Fans stärker in die Pflicht genommen werden, so die Pläne des Luzerner Regierungsrats. Die Bewilligungen, Spiele durchzuführen, werden demnach an die Erfüllung von gesetzlichen Auflagen vonseiten des Vereins geknüpft.

So muss etwa der gesamte Publikumsbereich permanent mit Videokameras überwacht werden. Diese Überwachung gehört gemäss den Ausführungen des Regierungsrats bereits zum Sicherheitsdispositiv der Clubs, sie werde nun aber ins Recht übertragen.

Bewilligungen sollen ferner nur erteilt werden, wenn die Sicherheit im Stadion mit baulichen Massnahmen gestärkt wird. Alle Besucherinnen und Besucher sollen ein Spiel ohne Gefährdung besuchen können, erklärte der Regierungsrat. Mit der neuen Pflicht solle verhindert werden, dass die Klubs sinnvolle Massnahmen nicht oder verspätet umsetzten. Zu den Auflagen gehören ferner Konzepte für die An- und Rückreise der Gästefans oder der Dialog und die Prävention.

Ursprüngliche Initiative für ungültig erklärt

Die Luzerner Regierung sieht vor, dass der Klub wie bisher pro Spielrunde eine Rahmenbewilligung benötigt. Für Risikospiele soll er eine Einzelbewilligung einholen müssen. Bei diesen regeln die neuen Bestimmungen ausserdem die Überwachung von Fanmärschen per Video durch die Luzerner Polizei. Diese Überwachung soll sowohl mit stationären als auch mit mobilen Geräten erfolgen können.

Eingebracht werden diese Anpassungen als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt» der Luzerner Mitte. Dieser wird in der Form von drei neuen Artikeln im Polizeigesetz ins Hooligan-Konkordat eingebettet, welches dem kantonalen Recht vorgeht. Geregelt werden damit Matches der obersten Fussball- und Eishockeyligen der Männer im Kanton Luzern – betroffen ist derzeit nur der FC Luzern.

Die Initiative, welche unter anderem eine ID-Pflicht für Stadionbesucherinnen und -besucher und eine stärkere Verantwortung der Fussballklubs in Bezug auf die An- und Rückreise der Fans fordert, ist vom Luzerner Kantonsrat im September teilweise für ungültig erklärt worden, weil einzelne Bestimmungen übergeordnetem Recht widersprächen. Die gültigen Bestandteile werden vom Regierungsrat abgelehnt, gleichzeitig aber als Anstoss zum jetzt veröffentlichten Gegenvorschlag genutzt.

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