Gericht verurteilt Mutter zu 1000 Franken
Mädchen weigerte sich 3 Jahre lang, zur Schule zu gehen

Weil ihre Tochter ab der sechsten Klasse nicht mehr zur Schule ging, stand eine Zürcherin gestern vor Gericht. Die Behörden wussten vom Mädchen – doch es geschah drei Jahre lang nichts.
Publiziert: 19.09.2018 um 03:09 Uhr
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Aktualisiert: 19.09.2018 um 14:00 Uhr
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Die Mutter (49) stand am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich, weil sie ihre Tochter drei Jahre lang nicht in die Schule geschickt hatte.
Foto: BLICK
Céline Trachsel

Die Vorwürfe gegen eine Zürcher Mutter wiegen schwer: Sie soll ihrer Tochter drei Jahre den Schulbesuch verweigert haben. Deswegen stand die 49-jährige Frau gestern vor dem Bezirksgericht Zürich.

Das Mädchen war zwölf Jahre alt, als es sich zu weigern begann, weiter zur Schule zu gehen. In einem Lager in der sechsten Klasse habe die Tochter «ein schweres Trauma erlitten», so die Mutter. Lehrer und Mitschüler hätten ihre Tochter gemobbt, der Lehrer habe sie sogar mit einem Pantoffel geschlagen, behauptet sie.

Ab da halten die beiden zusammen. Kreisschulpflege sowie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) sind involviert, versuchen, Lösungen zu finden. Sie schlagen eine Umplatzierung in die Parallelklasse oder die Wiederholung des Schuljahres vor. Doch nichts passt den beiden. Das Mädchen bleibt ab Ende 2011 bis Anfang 2015 zu Hause.

Mutter fordert Privatschule

«Ich hatte ein traumatisiertes Kind zu Hause und war die Einzige, die es verstand», sagt die Mutter vor Gericht. Sie habe ihr Kind dennoch ermutigt, wieder den Unterricht zu besuchen, «aber ich hätte sie ja kaum in die Schule tragen können».

Die 12-Jährige organisierte sich derweil selber: Sie meldete sich für ein Jahr beim Homeschooling an. Danach schlug die Kreisschulpflege verschiedene Sonderschulen vor. Keine Lösung für die Mutter, die vom Sozialamt lebt: Sie forderte eine Privatschule, denn ihre Tochter sei hochbegabt.

Aber keiner will dies bezahlen. Zwei weitere Jahre verstreichen, ohne dass das Kind Unterricht erhält. Erst mit 15 Jahren geht es in einem Schulhaus zum Einzelunterricht. Dort repetiert es die sechste Klasse und absolviert die erste und zweite Sekundarschule.

«Egoistisch und unkooperativ»

Die Mutter sagt zu BLICK: «Die Behörden arbeiteten gegen uns. Man wird angelogen, und es werden unsinnige Massnahmen angeordnet.»

Die Richterin hält dagegen fest, dass sich die Mutter «egoistisch und unkooperativ» verhalten habe. Die Mutter wird schuldig gesprochen, ihre Fürsorgepflicht vernachlässigt zu haben, und erhält eine bedingte Geldstrafe von 1000 Franken.

Die Mutter meint: «Ich werde das nicht auf mir sitzen lassen.» Sie werde das Urteil wohl weiterziehen. Ihre heute 19-jährige Tochter besuche übrigens jetzt die Maturitätsschule der AKAD – in einem Lehrgang für Hochbegabte.

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