Der langjährige Abgeordneten des ukrainischen Parlaments Mykola Martynenko (58) und ein weiterer ukrainischer Staatsbürger sollen rund 2,8 Millionen Euro über den Schweizer Finanzplatz gewaschen zu haben. Jetzt hat die Bundesanwaltschaft gegen die zwei Männer wegen qualifizierter Geldwäscherei beim Bundesstrafgericht Anklage erhoben.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie Gelder von in der Schweiz geführten Bankbeziehungen für private Aufwendungen und Investitionen im In- und Ausland verwendet haben.
Schmiergeld für tschechischen Auftrag
Konkret wird Nikolai Martynenko, einem engen Vertrauten des ukrainischen Ex-Präsident Petro Poroschenko, vorgeworfen, im Sommer 2013 einen Millionenauftrag für Brennelemente ohne Ausschreibung an die Firma Skoda JS mit Sitz in Tschechien vergeben zu haben. Dafür soll er über die Zürcher Bank Privatbank Hottinger&Cie Schmiergelder in Millionenhöhe erhalten haben.
Diese in der Schweiz geführten Bankbeziehungen liess Martynenko im Rahmen der Vorbereitungshandlungen der Straftat eröffnen, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte. Dazu erteilte er dem zweiten Angeklagten den Auftrag zur Gründung einer Offshore-Gesellschaft in der Republik Panama.
Dieser eröffnete als Bevollmächtigter der Offshore-Gesellschaft im Auftrag von Martynenko die Bankenbeziehungen in der Schweiz. Der zweite Angeklagte liess schliesslich Martynenko als Berechtigten an den zukünftig einzugehenden Geldern eintragen.
Langjährige Untersuchung
Gegen Martynenko führt die Bundesanwaltschaft seit 2013 eine Strafuntersuchung wegen Geldwäscherei und Bestechung fremder Amtsträger. Die Anklage kam in Zusammenarbeit mit der Ukraine und Tschechien zustande. Da sich die mutmassliche Vortat vorwiegend im Ausland abgespielt hat, war die BA auf die Hilfe aus den betreffenden Ländern angewiesen.
Den Ermittlungen Aufschwung gegeben hat das 2016 tätig werdende National Anti-Corruption Bureau of Ukraine (NABU). Als das NABU eigene Ermittlungen aufnahm, konnten der BA Informationen übermittelt werden, welche sie für die Anklageerhebung benötigte. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung. (rad/SDA)