«Die SBB mische sich nicht in den Abstimmungskampf ein und bietet dem Inserenten an, sein Plakat ohne dieses Symbol zu schalten», schreiben die Bundesbahnen heute in einer Mitteilung.
Bei öffentlichen Flächen in Bahnhöfen handle es sich gemäss Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2012 um öffentlichen Raum. «Die SBB muss deshalb politische Werbung grundsätzlich zulassen.»
Das zu einem Hakenkreuz stilisierte Schweizerkreuz auf einem Plakat gegen die Durchsetzungsinitiative hatte für rote Köpfe gesorgt. BDP-Präsident Martin Landolt hatte das umstrittene Plakat auf Twitter verbreitet. Der Tweet hatte dazu geführt, dass die Gründerin der Organisation Marche Blanche, Christine Bussat, aus der Partei ausgetreten war.
Werber Parvez Sheik Fareed hatte das Sujet entworfen und einen privaten Geldgeber gefunden, der die Schaltung in den Bahnhöfen bezahlte.
Das weisse Hakenkreuz auf rotem Grund, war am Montag auf eBoards im Hauptbahnhof Zürich und am Dienstag im Bahnhof Genf geschaltet worden. Es habe «die Gefühle von Kundinnen und Kunden in tiefster Weise verletzt und ihre persönliche Vergangenheit verharmlost.»
Bei den Bundesbahnen waren vehemente Reaktionen eingegangen. Es handle sich um einen «krassen Einzelfall». Die SBB gehe davon aus, dass mit dem Hakenkreuzsymbol an so prominenter Stelle die Grenzen des erwähnten Bundesgerichtsentscheids überschritten worden seien. Nun bieten die Verantwortlichen dem privaten Inserenten an, die Botschaft ohne dieses Symbol zu schalten. (bih)