Fürsorgerische Unterbringung
Rupperswil muss halbe Million für Dirnen-Killer zahlen

Neben dem Vierfachmörder Thomas N. bewegt ein zweiter Killer die Aargauer Gemeinde Rupperswil. Der Fall liegt zwar schon acht Jahre zurück - die Kosten fallen aber erst jetzt an.
Publiziert: 17.05.2016 um 14:30 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 10:30 Uhr
Der Dirnen-Killer Tobi B.
Foto: ZVG

Rupperswil muss die Kosten von mehr als einer halben Million Franken für die fürsorgerische Unterbringung von Tobi B. (26) bezahlen. Der Rupperswiler hatte als Minderjähriger 2008 in Aarau eine Prostituierte ermordet.

Der Gemeinderat zieht nach eigenen Angaben ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts wegen «negativer Erfolgsaussichten» und den damit verbundenen Kosten nicht an das Bundesgericht weiter. Die Gemeinde, die wegen des Vierfachmordes vom 21. Dezember schwierige Zeiten erlebt, hatte sich bislang gegen die Bezahlung gewehrt.

Rupperswil ist gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts verpflichtet, sämtliche bis Ende 2014 angefallenen Kosten von 447'231 Franken zu bezahlen. Hinzu kommen die seit Anfang 2015 anfallenden Kosten von 190'000 Franken pro Jahr.

Erstes Gesuch abgelehnt

Der Beistand des jungen Mannes hatte bei der Gemeinde ein Gesuch um materielle Hilfe für die Bezahlung der Kosten der Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg eingereicht. Der Gemeinderat lehnte das Gesuch ab. Der Beistand zog den Fall an das Verwaltungsgericht.

Der Prostituierten-Mörder ist in der JVA Lenzburg fürsorgerisch untergebracht. Das Jugendgericht hatte den Täter 2011 wegen Mordes, sexueller Nötigung und Vergewaltigung zur Maximalstrafe, also zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren verurteilt. Es ordnete zudem eine Behandlung der psychischen Störung an.

Freilassung 2015 abgelehnt

Nach der Verbüssung der Strafe ordnete das Bezirksamt im Juni 2012 eine fürsorgerische Unterbringung an. Diese wurde nach den regelmässig stattfindenden Überprüfungen jeweils verlängert. Das Bundesgericht lehnte es zuletzt im November 2015 ab, den jungen Mann freizulassen. Dieser sei gefährlich und müsse weiterhin therapiert werden.

Im konkreten Fall gilt die fürsorgerische Unterbringung nicht als strafrechtliche Massnahme, die vom Kanton bezahlt werden müsste. Weil der fürsorgerisch Untergebrachte die Kosten nicht selbst begleichen kann, wird die Sache ein Fall für die Sozialhilfe der Wohngemeinde.

Lastenausgleich geplant

Die Politik hat im Kanton Aargau auf den Fall reagiert. Der Grosse Rat beschloss, dass die Kosten der materiellen Sozialhilfe, die pro Fall und Jahr höher als 60'000 Franken sind, von allen Gemeinden zusammen finanziert werden. Das entsprechende Gesetz zum neuen Lastenausgleich ist noch nicht in Kraft.

Auch die Gemeinde Mägenwil setzt Hoffnungen auf den neuen Ausgleichstopf. Sie muss mehr als 200'000 Franken für die fürsorgerische Unterbringung eines zur Tatzeit minderjährigen Mörders bezahlen. Der heute 23-jährige Mann mit Wohnsitz in Mägenwil hatte als Minderjähriger 2009 in Sessa TI eine 17-jährige Vietnamesin mit einem Holzscheit erschlagen. (SDA)

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