Fünf Facebook-Rassisten verurteilt
«Abfackeln, diese Hütte»

Sechs Facebook-Nutzer hatten gegen ein Asylzentrum angeschrieben und dabei auf Facebook kein Blatt vor den Mund genommen. Jetzt haben sie von der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau die Quittung für ihre rassistischen Sprüche bekommen.
Publiziert: 15.01.2015 um 12:58 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 18:20 Uhr
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Rassistische Kommentarschreiber haben sich hier ausgetobt. Fünf Autoren wurden bereits verurteilt, eine junge Frau muss sich zudem vor der Jugendanwaltschaft verantworten.
Foto: Screenshot

Die «Hütte» solle abgefackelt werden, schreib etwa einer der Facebook-User in den Kommentaren der Gruppe «Gegen das Asylzentrum Schafhausen i.e.». Andere bezeichnen die Asylbewerber, die vergangenen Oktober in ein ehemaliges Emmentaler Schulhaus einzogen, als «Asylantenpack», «Schmarotzer», «Kriminelle» oder gar «parasitäre Lebensform».

Die Seite ist unterdessen gelöscht. Auf einer anderen Seite zum selben Asylheim stehen allerdings immernoch Äusserungen wie «Italien muss sofort aufhören, die Flüchlinge aus dem Meer zu retten» oder eine Nutzerin bezeichnet Afrikaner als «Aff»-rikaner.

Bedingte Geldstrafen für die Hass-Posts

Dass dies zu weit geht, hat die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau erkannt und ermittelte sechs Autoren. Die Facebook-Rassisten haben nun einen Strafbefehl erhalten, schreibt «Der Bund». Fünf Männer zwischen 19 und 44 Jahren wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt und müssen 500 Franken Gebühren zahlen.

Tatbestand: Verstösse gegen den Rassendiskriminierungsartikel und öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit. Eine junge Frau muss sich zudem vor der Jugendanwaltschaft verantworten. Die Gruppenadministratoren wurden nicht belangt.

Nicht der erste Fall

Der Fall überrascht Rechtsanwalt Martin Steiger nicht: Strafbefehle wegen Facebook-Äusserungen seien keine Seltenheit. «Rassistische Äusserungen sind ein Offizialdelikt, ein Staatsanwalt muss im Zweifelsfall ermitteln. Meist sind es aber andere Nutzer, die solche Posts sehen und dann anzeigen», sagt er.

Dies war auch der Fall beim Wiler SVP-Stadtparlamentarier Mario Schmitt. Er wurde vergangener September von der St. Galler Anlaufstelle gegen Rassismus «CaBi» angezeigt, nachdem er gepostet hatte: «Mir kommt gleich das Kotzen... wann wird diese Religion endlich ausgerottet?!?». Auch er erhielt eine bedingte Geldstrafe.

Bitte differenzieren

Steiger mahnt zu Vorsicht in sozialen Medien: «Äusserungen  in Facebook-Gruppen sind in der Regel öffentlich. Deshalb muss man sehr aufpassen, wie man sich äussert.»

Martin Steiger warnt davor, spontane Kommentare zu schreiben. «Auch wenn man nur seine eigene Meinung schreibt, entschuldigt das nichts. Äusserungen wie `meiner Meinung nach`machen die Sache auch nicht besser und sind genauso strafbar.» Zu vermeiden seien auch Verallgemeinerungen, wie etwa «Asylanten raus», «Eritreer sind faul» oder «Albaner sind kriminell». «ALLE ist sowieso nie sachlich richtig. Man sollte differenzieren.»

Was auch nicht gehe: Aufrufe zur Diskriminierung. Etwa «Muslime nicht einbürgern», «Eritreer keine Wohnung vermieten» oder «Juden nicht ins Restaurant lassen» seien sehr heikel. Martin Steiger weiss: «Bei solchen Fällen wie dem aktuellen kommen meistens mehrere Äusserungen zusammen. Im Zweifelsfall ist es besser, sich faktenbasiert zu äussern, zu präzisieren und einzuschränken – oder sich ganz einfach etwas netter und respektvoller auszudrücken.»

Häufig heikel seien auch  Äusserungen zum Holocaust und anderem Völkermord. «Aufrufe zu Gewalt, wie etwa alle umzubringen, sind selbstverständlich verboten. Auch die Weiterverbreitung solcher Äusserungen ist strafbar.» (ct)

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