Freudenfest ohne Maske
Kein Verfahren nach Moutier-Abstimmungsfeier

Das spontane Freudenfest der Projurassier nach der Moutier-Abstimmung Ende März bleibt ohne rechtliche Konsequenzen. An der Kundgebung hatten mehrere tausend Personen teilgenommen, viele davon ohne Corona-Schutzmaske.
Publiziert: 20.08.2021 um 09:03 Uhr
Die spontane Feier des Abstimmungssiegs der Projurassier in Moutier von Ende März hat keine rechtlichen Konsequenzen.
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Aufgrund der aufgeladenen politischen Debatte rund um einen Kantonswechsel des bernjurassischen Städtchens hatten sich Behörden und Polizei bereits im Vorfeld geeinigt, eine angemessene Kundgebung zur Feier des Abstimmungssiegs durchzulassen. Die Polizei sollte die Leute aufrufen, die Corona-Schutzmassnahmen einzuhalten, aber nicht repressiv auftreten.

Nach der Abstimmungsfeier gab es Anzeigen, weil viele der Kundgebungsteilnehmenden keine Masken trugen und mehrere tausend Menschen auf den Plätzen vor dem Rathaus und vor dem Bahnhof dicht an dicht feierten.

Die Regionale Staatsanwaltschaft hat den Fall nun geprüft und das Dossier ohne weitere rechtliche Konsequenzen geschlossen, wie sie am Freitag mitteilte. Sie beruft sich auf die im Vorfeld der Abstimmung getroffenen Abmachungen von Behörden, Polizei und Abstimmungskomitees. Ausserdem stünde der grosse Aufwand eines solchen Verfahrens in keinem Verhältnis zur Schwere der Vorfälle.

In den Tagen nach der Moutier-Abstimmung und dem Freudenfest der Projurassier kam es in der Gegend zu einem signifikanten Anstieg der Corona-Fallzahlen.

(SDA)

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