Grosser Polizeieinsatz
Influencer zündet Pyros mit Fans in Bulle FR

Die Freiburger Polizei stoppte am Samstagabend in Bulle einen Influencer und seinen Kameramann. Rund hundert Jugendliche hatten sich ohne Bewilligung versammelt, um seine Live-Übertragung zu verfolgen. Ein Jugendlicher zündete Feuerwerk und wird angezeigt.
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MickelTV hat in Bulle für einen Polizeieinsatz gesorgt.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Freiburger Polizei hat am Samstagabend in Bulle einen Influencer und seinen Kameramann angehalten. Eine in den sozialen Medien angekündigte Live-Übertragung hatte zu einem grösseren, nicht bewilligten Publikumsaufmarsch geführt. Bei dem Influencer handelt es sich offenbar um MickelTV. Er hat allein auf Tiktok über 120'000 Follower. Er teilte ein Video von dem Vorfall auf Tiktok und seinem Youtube-Kanal.

Gegen 21 Uhr gingen bei der Alarmzentrale der Polizei rund ein Dutzend Anrufe ein, wonach sich eine grössere Anzahl Jugendlicher an der Albert-Rieter-Strasse im Stadtzentrum aufhielt. Dabei werde Feuerwerk gezündet und es komme zu Verkehrsbehinderungen.

Influencer und Kameramann wieder auf freiem Fuss

Die Polizeipatrouillen stiessen auf etwa hundert Jugendliche, die vor Ort die Live-Übertragung des Influencers verfolgten. Die Ansammlung konnte schliesslich aufgelöst werden. Verletzt wurde niemand. Für die Veranstaltung lag keine Bewilligung vor, wie die Freiburger Kantonspolizei am Mittwoch mitteilte.

Der Influencer und sein Kameramann wurden zur Einvernahme auf einen Polizeiposten gebracht. Sie wurden danach wieder auf freien Fuss gesetzt. Die beiden stammen aus der Region und sind 22 respektive 29 Jahre alt.

Antrag muss gestellt werden

Ein 15-jähriger Jugendlicher wurde ebenfalls angehalten, weil er einen pyrotechnischen Gegenstand in die Menschenmenge geworfen hatte. Er wird angezeigt.

Weitere Ermittlungen sind laut Freiburger Kantonspolizei im Gang. Sie erinnert daran, das für jede Veranstaltung auf öffentlichem Grund bei den Behörden ein Antrag gestellt werden muss. Für Versammlungen auf privatem Grund sei das Einverständnis der Grundstücksbesitzenden nötig.

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