Wer Sozialhilfe bekommen hat, wird es künftig schwieriger haben, in Freiburg eingebürgert zu werden. Zwischen einer Einbürgerung und dem letzten Sozialhilfebezug müssen künftig fünf Jahre liegen. Das hat der Grosse Rat beschlossen. Eine entsprechende Motion wurde mit 64 zu 34 Stimmen ohne Enthaltungen gegen die Stimmen der Linken angenommen. Die Fünfjahresfrist ist ein Kompromiss des Staatsrats. Die Motionäre aus den Reihen von SVP und FDP hatten eine solche von zehn Jahren gefordert.
Freiburg ist nun der einzige Westschweizer Kanton mit einer Frist von fünf Jahren. Die übrigen Kantone der Romandie liegen bei dem vom Bund geforderten Minimum von drei Jahren.
Auf nationaler Ebene praktizieren derzeit 16 Kantone eine Frist von drei Jahren, darunter bisher Freiburg. 6 Kantone kennen eine Frist von fünf Jahren und 4 Kantone eine Frist von zehn Jahren, darunter der Kanton Bern.
Das Mitte-Rechts-Lager war vom Kompromiss der Regierung angetan. Sozialhilfe sei ein Recht, hiess es demgegenüber von linker Seite. Mit der finanziellen Unterstützung könnten «harte Schicksalsschläge» abgefedert werden.