5 Jahre keine Sozialhilfe
Freiburg verschärft Regelungen zur Einbürgerung

Wer sich künftig im Kanton Freiburg einbürgern lassen will, muss zuvor fünf Jahre lang ohne Sozialhilfe ausgekommen sein. Bisher lag diese Grenze bei drei Jahren. Der Grosse Rat überwies am Mittwoch einen Vorstoss für eine entsprechend verschärfte Einbürgerungspraxis.
Publiziert: 10:57 Uhr
|
Aktualisiert: 11:00 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
Der Freiburger Grosse Rat stimmte einer Verschärfung der Einbürgerungspraxis zu. (Archivbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT
KEYSTONE-SDA_Quadrat_pos.jpg
Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Wer Sozialhilfe bekommen hat, wird es künftig schwieriger haben, in Freiburg eingebürgert zu werden. Zwischen einer Einbürgerung und dem letzten Sozialhilfebezug müssen künftig fünf Jahre liegen. Das hat der Grosse Rat beschlossen. Eine entsprechende Motion wurde mit 64 zu 34 Stimmen ohne Enthaltungen gegen die Stimmen der Linken angenommen. Die Fünfjahresfrist ist ein Kompromiss des Staatsrats. Die Motionäre aus den Reihen von SVP und FDP hatten eine solche von zehn Jahren gefordert.

Freiburg ist nun der einzige Westschweizer Kanton mit einer Frist von fünf Jahren. Die übrigen Kantone der Romandie liegen bei dem vom Bund geforderten Minimum von drei Jahren.

Auf nationaler Ebene praktizieren derzeit 16 Kantone eine Frist von drei Jahren, darunter bisher Freiburg. 6 Kantone kennen eine Frist von fünf Jahren und 4 Kantone eine Frist von zehn Jahren, darunter der Kanton Bern.

Das Mitte-Rechts-Lager war vom Kompromiss der Regierung angetan. Sozialhilfe sei ein Recht, hiess es demgegenüber von linker Seite. Mit der finanziellen Unterstützung könnten «harte Schicksalsschläge» abgefedert werden.

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen
      Meistgelesen