Sechs von zehn Schweizern leben in Mietwohnungen. Entsprechend heftig sind die politischen Diskussionen, wenn es um die Rechte von Mietern geht. In den nächsten Tagen diskutiert die Rechtskommission des Ständerats vier Vorstösse von FDP-Politikern, welche die Gewichte etwas Richtung Vermieter verschieben wollen. Unter anderem soll das Recht der Mieter, den Anfangsmietzins anzufechten, eingeschränkt werden.
Heute sieht das Gesetz drei Situationen vor, in denen der Mietzins angefochten werden kann: Wenn ein Wohnungsmangel herrscht, wenn sich jemand in einer persönlichen Notlage befindet oder wenn der Mietzins erheblich erhöht wurde. Das heisst, eine Person kann nach ihrem Einzug versuchen, einen tieferen Mietzins auszuhandeln.
Gerechte Mieten ohne Wohnungsmangel
FDP-Nationalrat Philippe Nantermod (36) stört sich an dieser Regelung. Wenn kein Wohnungsmangel herrsche, könnten aufgrund von Angebot und Nachfrage «gerechte Mieten» festgesetzt werden, schreibt Nantermod, der zugleich als Präsident des Schweizerischen Verbandes der Immobilienfachleute amtet. Ein Eingreifen des Staates rechtfertige sich nur, wenn Wohnungsmangel herrsche.
Anderer Meinung ist SP-Ständerat und Mieterverbandspräsident Carlo Sommaruga (61). Auch in Gemeinden, in denen genügend Wohnungen zur Verfügung stehen, müssten Mieter oft zu hohe Mietzinse akzeptieren, sagt Sommaruga, etwa weil sie wegen der Kinderbetreuung nicht wegziehen könnten. Ohnehin würden heute nur wenige Mietzinse angefochten: 2019 waren es knapp über 1000 Fälle.
Dennoch sei diese Möglichkeit ein wichtiges Instrument: «Bereits die Möglichkeit, die Mietzinsen anzufechten, hat eine dämpfende Wirkung auf Neuvermietungen.» Entsprechend fordert der Mieterverband die Ständeräte auf, Nantermods parlamentarische Initiative abzulehnen – ebenso wie drei weitere freisinnige Vorstösse, welche die Rechte der Mieter einschränken würden.