Fall Maisano
Bundesgericht erteilt Whistleblower eine Abfuhr

Der Arzt, der den Herzchirurgen Francesco Maisano stürzte, klagte gegen seinen Rauswurf beim Zürcher Unispital – und verlor krachend.
Publiziert: 22.05.2022 um 13:18 Uhr
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Nach seiner Entlassung in Zürich zog Francesco Maisano weiter nach Mailand.
Foto: Valeriano Di Domenico
Reza Rafi

Das Drama um den Herzchirurgen Francesco Maisano (55) verschwand aus den Schlagzeilen, nachdem der Italiener vom Unispital Zürich (USZ) als Klinikdirektor gefeuert worden war und die Limmatstadt in Richtung Mailand (I) verlassen hatte. Juristisch schwelte die vom «Tages-Anzeiger» befeuerte Auseinandersetzung allerdings weiter.

Zumindest in einem Bereich herrscht aber auch dort nun etwas Ruhe: Kaum beachtet von der Öffentlichkeit – einzig das Branchenportal Medinside nahm Notiz –, fällte das Bundesgericht am 31. März einen Entscheid gegen den Whistleblower André P.*. Der hatte sich beim Zürcher Verwaltungsgericht gegen seine Entlassung als leitender Arzt am USZ gewehrt, unterlag damit am 11. November 2021 jedoch und zog das Verdikt weiter.

In ihrem damaligen Urteil zeichneten die Zürcher Richter ein ziemlich unvorteilhaftes Bild des «Tagi»-Informanten: das eines selbstbezogenen Halbgottes in Weiss, der sich im Feldzug gegen sein Arbeitsumfeld verrannt hatte.

«Fehlende Bereitschaft zur Selbstreflexion»

So sei P. nicht bloss ein Whistleblower gewesen, sondern auch «ein massgeblicher Akteur im Konflikt», der sich durch einen «unangemessenen Tonfall» ausgezeichnet und «insgesamt heftig» auf seine Vorgesetzten reagiert habe.

Weiter hielt das Gericht in Zürich fest, dass sich P. in eine «sich selber zugedachte Rolle» als Kontrollorgan des Spitals hineingesteigert habe und «fehlende Bereitschaft zur Selbstreflexion und Deeskalation» an den Tag lege.

P. bestreitet diese Darstellung vehement. Und wehrte sich juristisch. Bei den Bundesrichtern aber biss er auf Granit.

Sie stützen das Zürcher Verwaltungsgericht vorbehaltlos: Die Kündigung wegen einer «tiefgreifenden Störung des Vertrauensverhältnisses» im Rahmen des Konflikts durch das USZ sei rechtens gewesen.

Verwandlung zur medialen Figur

Fest steht, dass P. einen ganzen Strauss an Vorwürfen gegen seinen ehemaligen Vorgesetzten Maisano vorgebracht hatte und sich die gravierendsten davon bei einer Überprüfung in Luft auflösten – allen voran die behauptete Gefährdung von Patienten.

Ebenfalls aktenkundig ist P.s Verwandlung vom anonymen Tippgeber zur medialen Figur. Nach anfänglicher Diskretion trat er mit Gesicht und Namensnennung im Schweizer Fernsehen SRF auf, von der Zeitschrift «Beobachter» liess er sich für den Prix Courage nominieren.

Wie gut seine Strategie im eigenen Lager ankam, lässt sich nicht erkennen. Auffällig ist indes, dass er für seine Bundesgerichtsbeschwerde einen neuen Anwalt herbeizog.

* Name bekannt

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