Der Weiterzug erfolgte nach Rücksprache mit den angeschlossenen Verbänden, teilte der GVZ am Freitag mit. Es gehe dabei nicht darum, einen Mindestlohn in der vorgesehenen Höhe von 23.90 Franken zu bekämpfen, sondern vielmehr darum, die Frage zu klären, ob ein Mindestlohn auf Gemeindeebene überhaupt rechtlich zulässig ist.
Der Bezirksrat Zürich hatte diese Frage in seinem im November publizierten Entscheid bejaht. Die städtische Verordnung verstosse nicht gegen übergeordnetes Recht.
Der Weiterzug des Entscheids an das Verwaltungsgericht sorgt nun für weitere Verzögerung bei der Einführung des Mindestlohns. Gemäss Schätzungen der Stadt würden rund 17'000 Beschäftigte in Tieflohnbranchen wie Reinigung oder Detailhandel von der Einführung des Mindestlohns profitieren. (SDA)
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